04.09.2019 - 5.1 Berichterstattung zum Kommunalinvestitionsförde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Fachausschusses GWA
- Gremium:
- Fachausschuss Gebäudewirtschaft
- Datum:
- Mi., 04.09.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/S - Dezentraler Steuerungsdienst
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Fachausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen wie folgt zu beschließen:
1. Beschlüsse zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2
Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Sachstandsbericht mit den Veränderungen der Maßnahmenliste nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2, die Bestandteil der Vorlage ist, zur Kenntnis.
Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, soll die neue Maßnahme der Bezirksregierung Arnsberg gemäß Punkt 2 der Begründung zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.
Der notwendige Planungs- und Bauauftrag wird auftragsbezogen vergeben.
2. Beschlüsse zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1
Der Rat der Stadt Hagen nimmt die aufgeführten Änderungen zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die für die Brachflächenrevitalisierung vorgesehenen Fördermittel als Ausgleich für Kostenerhöhungen bei anderen Maßnahmen verwendet werden und hebt insofern seinen Beschluss vom 10.12.2015 auf.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 6 |
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CDU | 5 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 1 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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Die Linke | 1 |
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AfD |
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FDP | 1 |
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BfHo/Piraten Hagen | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
| Mit Mehrheit beschlossen | ||
| Einstimmig abgelehnt | ||
| Mit Mehrheit abgelehnt | ||
| Abgelehnt bei Stimmengleichheit | ||
| Ohne Beschlussfassung | ||
| Zur Kenntnis genommen | ||
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Dafür: | 16 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20 kB
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2
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(wie Dokument)
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96,1 kB
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