04.09.2019 - 8 Vorschlag der CDU-FraktionBudgetverantwortung f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Reinke weist darauf hin, dass der Antrag einem Verfahrensvorschlag entspreche, den Herr Goldbach bereits im letzten Jahr gemacht habe. Es sei jedoch verwaltungsseitig noch nicht umgesetzt worden.

 

Herr Walter erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Man befinde sich durch die Bereitstellung des Betrages in Höhe von 270.000 € in diesem und auch im letzten Jahr in einer neuen Situation. Die Rechte der Bezirksvertretungen sollten nicht beschnitten werden. Diese sollten auch weiterhin vor Ort eine Prioritätenliste auflegen. Es sei aber davon auszugehen, dass die Summe von 270.000 € insgesamt überschritten würde. Von daher sei der Jugendhilfeausschuss das passende Gremium, das gesamtstädtisch den Überblick habe, sinnvolle Entscheidungen über die Verwendung der Mittel zu treffen. Die Abwicklung solle dann nicht über die Bauverwaltung laufen, sondern über den Wirtschaftsbetrieb Hagen. Damit könne die Bauverwaltung entlastet werden.

 

Frau Buchholz fragt, wie die Bezirksvertretungen dazu stehen. Sei das Vorgehen mit den Vorsitzenden  der BVs abgestimmt worden? Da sie auch Mitglied einer Bezirksvertretung sei, sei sie da zwiegespalten. Die Bezirksvertretungen seien ja näher an ihren Stadtteilen und könnten vielleicht besser entscheiden, was notwendig sei. Es müsste auf jeden Fall ein Zusammenspiel der Beteiligten sein. 

 

Herr Walter wiederholt, dass man mitnichten die Akteure vor Ort entmachten wolle. Das Problem werde sein, dass die Summe in Höhe von 270.000 € für Hagen gedeckelt sei. Die Summe werde bei Zusammenfassen der Prioritätenlisten immer überschritten werden. Es müsse also jemanden geben, der gesamtstädtisch neutral eine Entscheidung treffe.

 

Herr Goldbach führt aus, dass es auch darum gehe, die Bezirksvertretungen wieder mit ins Spiel zu bringen. Das seien sie in der Vergangenheit nicht gewesen. Man habe durch unterschiedlichste Maßnahmen gebündelte Budgets, die in der Bauverwaltung verwaltet werden. Es fehle dabei die Transparenz, wie viele Mittel für den Spielplatzbau zur Verfügung stünden. Das habe für die Vergangenheit - außer seit der Bereitstellung der 270.000 € - niemand nachvollziehen können.  Wenn die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses für diese Haushaltsstelle vorliege, gehe er davon aus, dass auch die Verantwortlichkeit für diese Haushaltsmittel  bei dem zuständigen Fachbereich liege. Das sei das eigentliche Entscheidende. Im Verhältnis zu den Bezirksvertretungen kehre man eigentlich zu der bewährten Regelung zurück. Zunächst würden die Bezirke gefragt und legten die Prioriäten innerhalb ihre Bezirke fest. Der Jugendhilfeausschuss habe die gesamtstädtische Gewichtung wahrgenommen. Das sei auch insofern naheliegend, als zum Beispiel im Stadtbezirk Mitte natürlich eine ganz andere Verdichtung vorhanden sei und mehr Spielräume gebraucht würden als in einem anderen relativ grünen Bezirk. Es habe immer einen Ausgleich gegeben. Er könne sich erinnern, dass auch unter den Bezirskvorstehern immer eine einvernehmliche Lösung einer gesamtstädtischen Liste mit dem Jugendhilfeausschuss erfolgt sei. Das würde auch weiterhin so sein. Von daher sei die Zielrichtung eher, dass hier im Ausschuss auch die fachliche Debatte über die notwendigen Investitionen geführt werden könne. Damit erlange man wieder die Kontrolle darüber, dass etwas umgesetzt werde.

 

Frau Köppen betont, dass sie das Anliegen unterstützt. Es sei sicher klug, im Konsens mit den Bezirksvertretungen zu einem Ergebnis zu kommen. Sie befürworte, dass man damit zu einem Zustand zurückkehre, den man vor Jahren schon einmal gehabt habe. Man sei in dem Zeitraum abgekoppelt gewesen, in dem kein Geld für Spielplätze zur Verfügung gestanden habe. Sie plädiere dafür, das in eine Struktur zu betten, die zuverlässig und auf Dauer ausgerichtet sei.

 

Frau Kaufmann merkt an, dass dieses Anliegen ein Auftrag an die Verwaltung sei, die Angelegenheit mit dem Technische Beigeordneten zu klären.

 

Herr Goldbach führt aus, dass es nicht darum gehe, sich als Fachbereich die Kompetenzen von Freiraumplanung etc. zu eigen zu machen. Das sei ganz klar Angelegenheit des Planungsamtes, der Stadtentwicklung und des Stadtentwicklungsausschusses.  Die Spielplätze unterschieden sich von der Spielraumplanung. Hier gehe es um die Bestandsplätze und die Fragestellung, wie die Mittel für die Renovierung der Plätze verwendet würden.

Er weist darauf hin, dass im Antrag die Zuständigkeitsordnung angesprochen sei.  Der Jugendhilfeausschuss komme in dieser nicht vor, weil seine Aufgaben bundesgesetzlich geregelt seien. Das könne aus dem SGB VIII entprechend abgeleitet werden. 

 

Herr Reinke lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss: 

 

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Budgetverantwortung für die Bewirtschaftung der Hagener Spielplätze zentral dem Jugendhilfeausschuss im Benehmen mit den Bezirksvertretungen sowie dem Sport- und Freizeitausschuss zuzuweisen. Die Zuständigkeitsordnung ist entsprechend anzupassen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, den Bewirtschaftungs-Prozess derart zu gestalten, dass die Bezirksvertretungen ihre Vorschläge an den Jugendhilfeausschuss richten und dieser im Rahmen seiner gesamtstädtischen Zuständigkeit die Aufträge im Rahmen des Budgets direkt an den Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) erteilt. Der Umweg über den Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung entfällt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf einer geänderten Zuständigkeitsordnung den Gremien im Vorfeld der November-Sitzung des Rates zuzuleiten.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

1

 

 

CDU

2

 

 

Die Linke

1

 

 

Vertreter der Jugendhilfe

7

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage