05.09.2019 - 8.8 Bebauungsplan Nr. 7/19 (693) Markanaplatz - Ver...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.8
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 05.09.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Marc Höhner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Goldbach begründet die Vorlage und stellt das geplante Vorhaben anhand eines Plans vor. Die geplante Kindertageseinrichtung werde mit einem eigenen Quaritersraum in Funktion eines Familienzentrums geplant. Es sei geplant, dass die Stadt Hagen den Gebäudekomplex für 25 Jahre vom Investor anmietet. Danach soll die Eigentumsübertragung auf die Stadt Hagen erfolgen. Wenn die geplante Kindertagesstädte am Jungfernbruch und am Markanaplatz realisiert werden konnte, sei der Bedarf an KiTaplätzen in Haspe gedeckt.
Frau Bremser regt an, diese Möglichkeit zu nutzen und zu prüfen, ob der Hasper Bach an dieser Stelle wieder freigelegt werden könne.
Herr Goertz möchte wissen, welcher Bereich der jetzigen Grünfläche, eingezäunter Bereich der KiTa werden und welcher Bereich öffentliche Wiese bleiben soll. Er spricht sich nicht für ein Verfahren gem. § 13a BauGB aus.
Herr Thieser weist darauf hin, dass es sich zum jetzigen Zeitpunkt nur um die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens handele.
Frau Hammerschmidt bestätigt, dass das Verfahren mit dieser Vorlage nur eingeleitet werden soll. Alles andere könne im Bebauungsplanverfahren diskutiert werden.
Herr Huyeng erklärt, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB nötig sei, um schnellstmöglich neue KiTaplätze schaffen zu können.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 7/19 (693) Markanaplatz – Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7/19 (693) Markanaplatz – Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) liegt in der Gemarkung Haspe, im gleichnamigen Stadtbezirk, nördlich der Leimstraße. Das Plangebiet befindet sich in Flur 21 und umfasst das Flurstück 71 (Markanaplatz) sowie einen Teil des Flurstücks 194 (Corbacher Straße).
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll im IV. Quartal des Jahres 2019 durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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