28.08.2019 - 4.1 II. Nachtrag zur Vorkaufsrechtssatzung "Soziale...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 28.08.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Antonia Chmiela
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Vogeler geht ausführlich auf den Inhalt der Vorlage ein. So sei es erforderlich, aus Gründen der Handlungsfähigkeit für das Schlachthofareal einen II. Nachtrag zur Vorkaufsrechtssatzung der Stadt Hagen für die „Soziale Stadt Wehringhausen“ zu erlassen.
Auf die Frage von Herrn Quardt zu den Planungen für ein Kreativquartier auf dem Areal sagt Herr Keune, dass man zunächst durch die Vorkaufsrechtssatzung in die Lage versetzt werden soll, als Stadt Hagen in diesem Bereich handlungsfähig zu werden. Wenn die Stadt kein Eigentümer werden kann, sei sie auch nicht handlungsfähig.
Auf eine Nachfrage von Frau Bartscher, ob eine Umsetzung der Planungen denn in absehbarer Zeit angedacht sei, erwidert Herr Keune, dass man erst Eigentümer werden könne, wenn Flächen zum Verkauf angeboten werden. Er rechne für dieses Areal mit einem längeren Prozess.
Auf den Hinweis von Herrn Quardt, dass bestimmte Flächen auf dem Schlachthofgelände doch bereits öffentlich gewidmet seien, sagt Herr Keune, dass nur Teilflächen im Eingangsbereich des Areals gewidmet seien.
Herr Häßner berichtet in diesem Zusammenhang von einem Rechtsstreit über ein Wegerecht auf dem Schlachthofgelände, was sich aber dadurch erledigt habe, da es sich um eine Fläche der Bahn gehandelt habe. Er möchte wissen, ob diese Fläche auch in die Planungen mit eingeschlossen sei.
Frau Vogeler verweist hier auf den Nichöffentlichen Teil der Sitzung.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den II. Nachtrag zur Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB in dem Fördergebiet "Soziale Stadt Wehringhausen" vom 18.12.2018, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (DS 0729/2019) ist.
Der Beschluss wird sofort umgesetzt
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
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CDU | 6 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 1 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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FDP | 1 |
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Die Linke. | 1 |
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AfD | - | - | - |
Parteilos | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
| Mit Mehrheit beschlossen | ||
| Einstimmig abgelehnt | ||
| Mit Mehrheit abgelehnt | ||
| Abgelehnt bei Stimmengleichheit | ||
| Ohne Beschlussfassung | ||
| Zur Kenntnis genommen | ||
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Dafür: | 16 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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