29.08.2019 - 5.3 Außerplanmäßige Bereitstellung von Verpflichtun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 29.08.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:06
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr König erinnert an die Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss über den Kreditrahmen für Investitionsmaßnahmen. Dieser sei grundsätzlich durch die Bezirksregierung eingeschränkt. Er möchte wissen, ob für den Doppelhaushalt 2020/2021 eine veränderte Kreditlinie eingestellt wird, da eine Menge Investitionen in die Infrastruktur anstehen.
Herr Gerbersmann erklärt, im Haushalt die Investitionen konkret eingestellt werden, die aus der Sicht der Verwaltung notwendig und umsetzbar sind. Man habe sich nicht an einem Kreditdeckel orientiert. Die Kommunalverfassung NRW und das kommunale Haushaltsrecht lassen jedoch keine pauschale Kreditermächtigung zu. In den Haushalt können nur Maßnahmen aufgenommen werden, für die es bereits einen Planungsstand und detaillierte Kostenschätzungen gibt. Den aktuellen Stand wird der Kämmerer am 26.09.2019 mit der Einbringung des Haushalts für die Jahre 2020 und 2021 vorstellen. In der vorliegenden Vorlage geht es darum, dass für die Maßnahme Neubau und Erweiterung der Gesamtschule Eilpe in dem seinerzeitigen Doppelhaushalt keine Verpflichtungsermächtigung gefasst wurde. Diese wird hiermit nach den Vorschriften des Haushaltsrechtes nachgeholt.
Herr Stricker merkt an, dass die Mittel aus der Sanierung der Rathausfassade entnommen werden. Er möchte wissen, ob dafür eine neue Veranlagung erfolgt oder die Sanierungspläne aufgegeben wurden.
Herr Gerbersmann erklärt, dass die Ermächtigung selbstverständlich erneut aufgenommen wird und die Finanzierung im Folgejahr sichergestellt ist.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen stellt eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von 1,6 Mio. € für die Maßnahme „Neubau der Erweiterung der Gesamtschule Eilpe“ außerplanmäßig bereit. Die Deckung ist gewährleistet durch die nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung bei der Maßnahme „Sanierung Rathausfassade“.
