17.09.2019 - 6.10 Bebauungsplan Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßle...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Keune sagt, dass man sich Gedanken darüber gemacht habe, welche klimarelevanten Festsetzungen in einen Bebauungsplan aufgenommen werden können. Dies müsse hier beschlossen werden. Aus diesem Grunde ist hier eine Tischvorlage mit drei möglichen Festsetzungen ausgelegt.

Herr Dr. Diepes sagt, dass man in dem Plangebiet unterschiedliche Dachformen habe, die auch begrünt werden können. Man habe vorgesehen die Grundstücksfläche in Relation zu den Bäumen und Büschen zu setzen. Die Stellung der Baukörper soll für die Nutzung von Solarenergie optimiert werden. Die schon vorhandenen ökologischen Festsetzungen sind durchaus ausbaubar.

Frau Hammerschmidt fügt hinzu, dass man nicht alle klimarelevanten Dinge im Bebauungsplan festsetzen könne. Es gibt Vorschriften was festgesetzt werden darf und was nicht. Wenn weiter reichende Vorstellungen geäußert werden, müsse man über einen städtebaulichen Vertrag nachdenken.

Herr Römer fragt nach der Flächenbilanz. In diesem Plan sind nur 0,3 Prozent der Fläche für Fahrradwege vorgesehen. Dies erscheint ihm als nicht ausreichend, da es in Zukunft mehr Fahrradfahrer geben werde.

Herr Dr. Diepes erwidert, dass man sich die Lage des Plangebietes im Stadtgebiet anschauen muss. Es ist immer sinnvoll eine Querung des Gebietes mit nicht motorisiertem Individualverkehr zu ermöglichen. Bei diesem Gebiet ist eine Durchquerung nicht notwendig. Hier sind gemischte Verkehrsflächen geplant, wo sich Fußgänger, Radfahrer und PKW eine Fläche teilen. Hier handelt es sich um ein Wohngebiet. Somit auch der geringe Prozentsatz an Fläche für den Radverkehr.

Herr Meier sagt, dass er die Einbringung der Verwaltung begrüßt. Er spricht sich dafür aus, die energetischen Einsparpotentiale nicht zu überziehen. Da es sehr viele Förderprogramme dazu gibt auf die man zurückgreifen kann. 

Herr Dr. Ramrath führt aus, dass über den Beschlussvorschlag der Verwaltung und die drei Festsetzungen abgestimmt wird.  

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßley Süd und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 22.07.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 22.07.2017 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes  liegt in der Gemarkung Holthausen im Stadtbezirk Mitte und umfasst die Flurstücke 103, 113, 250 und 251 in Flur 2 sowie das Flurstück 582 in Flur 1. Das Plangebiet liegt östlich der Raiffeisenstraße 2 bis 8a und südlich der Bebauung Raiffeisenstraße 12, 26 und 28.

 

Die genaue Plangrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

 

 

chster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

Beschlusszusatz:

 

Weitere Festsetzungen

  1. Dachbegrünung auf Flachdächern und flachgeneigten Dächern

„Die Flachdächer und flach geneigten Dächer der Hauptgebäude mit einer Dachneigung von weniger als 20° sowie die Dächer der Garagen und Carports sind flächendeckend extensiv zu begrünen, dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Die Substratstärke muss mindestens 15 cm betragen. Hiervon ausgenommen sind Bereiche technisch notwendiger Dachaufbauten und Aufzüge.“

„Flach-, Zelt- und Pultdächer sind mit einer Dachneigung von weniger als 20° auszubilden.“

Hinweis: Im WA 3 sind Sattel-, Flach-, Zelt- und Pultdächer zulässig. In den WA 4 und 5 sind ausschließlich Flachdächer zulässig.

  1. Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern

„Je 300 m² Grundstücksfläche ist ein heimischer Laubbaum oder ein heimischer Großstrauch zu pflanzen. Abgänge jeglicher Art sind gleichartig und gleichwertig innerhalb eines Jahres nachzupflanzen.“

  1. Nutzung von Solarenergie

„In den allgemeinen Wohngebieten WA 1 und WA 2 sind die Hauptgebäude so zu errichten, dass sie über eine mindestens 30 m² große und nach Süden oder Südwesten ausgerichtete Dachfläche verfügen. Abweichungen von der Gebäudeausrichtung sind bis zu einem Maß von 25° zulässig.“

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

 

 

1

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Anlagen zur Vorlage