25.09.2019 - 9.4 Berichterstattung zum Kommunalinvestitionsförde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 25.09.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/S - Dezentraler Steuerungsdienst
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Löher merkt an, dass die Vorlage auch im Schulausschuss beraten worden sei und die Maßnahme Goethe Schule unter „Gute Schule 2020“ aufgeführt sei. Diese jedoch hier nicht mit beraten würde.
Herr Kohaupt geht davon aus, dass diese Maßnahme hier nicht mehr aufgeführt worden sei, da die Arbeiten an dem Neubau an der Goethe Schule bereits fortgeschritten seien.
Herr Löher macht auf die Gewerke an dem Neubau der Goethe Schule aufmerksam, bei denen die Preise von den Angeboten enorm abweichen würden. Er möchte wissen, warum dies so viel teurer werde.
Herr Kohaupt entgegnet, dass aufgrund der vielen Förderprogramm, die Begehrlichkeiten sehr hoch seien und damit leider auch die Preise in die Höhe gingen.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
1. Beschlüsse zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2
Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Sachstandsbericht mit den Veränderungen der Maßnahmenliste nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2, die Bestandteil der Vorlage ist, zur Kenntnis.
Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, soll die neue Maßnahme der Bezirksregierung Arnsberg gemäß Punkt 2 der Begründung zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.
Der notwendige Planungs- und Bauauftrag wird auftragsbezogen vergeben.
2. Beschlüsse zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1
Der Rat der Stadt Hagen nimmt die aufgeführten Änderungen zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die für die Brachflächenrevitalisierung vorgesehenen Fördermittel als Ausgleich für Kostenerhöhungen bei anderen Maßnahmen verwendet werden und hebt insofern seinen Beschluss vom 10.12.2015 auf.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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20 kB
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2
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96,1 kB
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