11.07.2019 - 4.2 Vorschlag der Fraktion Die Linke.hier: Regelung...

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Wortprotokoll

Herr Sondermeyer führt die Hintergründe des Antrags aus. Er weist darauf hin, dass es der Fraktion Die Linke. wichtig ist, Klarheit für die Bürger zu schaffen, inwieweit Fußgängerzonen und generell öffentliche Bereiche mit elektrischen Fortbewegungsmitteln befahren werde dürfen. Er bittet um Verweisung des Antrags in den Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität und den Beirat für Menschen mit Behinderungen.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen fordert die Verwaltung auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass E-Roller (E-Scooter) nicht in Fußngerzonen, öffentlichen Grünanlagen und Friedhöfen gefahren werden dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die drei oder vierräderigen E-Scooter, die in der Regel als Krankenfahrstühle oder als Bewegungshilfe für Menschen mit eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten dienen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Der Antrag wird an den Beirat für Menschen mit Behinderungen und den Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität verwiesen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage