04.07.2019 - 4.2 Ausschreibung für den Bau des Kunstrasenplatzes...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Raab teilt mit, dass der in der Sitzung vom 16.05.2019 gefasste Beschluss aus Sicht der Verwaltung nicht akzeptabel war. Grundsätzlich ist die Verwaltung gehalten, bei der Vergabe, unter Ausschluß von Alleinstellungsmerkmalen, produktneutral auszuschreiben. Ebenfalls Berücksichtigung finden muss die DIN 18035. Im Weiteren war die in der Sitzung beschlossene Errichtung eines Kleinspielfeldes in Haspe vorab nicht geregelt worden. Derzeit stehen hierfür keine Mittel aus der Sportpauschale zur Verfügung.

 

Herr Thieser bittet für die Zukunft darum, sich in gleich gelagerten Fällen an die Geschäftsordnung des Rates zu halten. Er weist im Weiteren und bezogen auf die Errichtung von Plätzen auf eine Entscheidung des Rates aus dem November 2011 hin, welcher die festgesetzen Prioritäten beinhaltet.

 

Herr Klepper weist darauf hin, dass die Intention des Sport- und Freizeitausschusses bei Beschlussfassung eine Andere gewesen ist. Es sollte die Möglichkeit geschaffen werden, neue und auch kostengünstgigere Systeme ohne einen Bezug auf die DIN-Norm in eine Ausschreibung mit einzubeziehen. Der Beschluss sollte entsprechend neu formuliert werden.

 

Herr Keune teilt mit, dass der Dialog mit dem Sport- und Freizeitausschuss bewusst gewählt wurde, um zu einer guten Lösung zu kommen. Ein zweites Objekt kann im Rahmen einer Ausschreibung nicht vorausgesetzt werden. Eine Ausschreibung kann erst bei tatsächlichen Einsparungen für das erste Objekt erfolgen. Die Ausschreibungen können daher nicht parallel beschlossen werden.

 

Herr Raab teilt ergänzend mit, dass bei der Planung für die Alexanderstr. weiterhin viele Unbekannte, so z. B. das Bodengutachen, gegeben sind. Feststehende Bombenverdachtsfälle sind zu prüfen und eventuell auszubuddeln. Die Kosten hierfür sind aktuell nicht bekannt, so dass über die tatsächliche Kostenhöhe aktuell keine Aussage getroffen werden kann. Im Weiteren ist die anhaltende Diskussion um Mikroplastik zu berücksichtigen. Es muss daher eine norm- und gesetzeskonforme Ausschreibung erfolgen.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich Herr Klepper, Frau Heuer, Herr Gronwald, Herr Alexander, Herr Rarbach und Herr Schulte.

 

Herr Raab erklärt zu den Wortbeiträgen, dass zwar davon ausgegangen wird, dass Mikroplatik als eigestreutes Granulat in der Zukunft nicht mehr zulässig ist. Tatsächlich kann hierzu aber aktuell noch keine Aussage getroffen werden.

Der Text der Ausschreibung kann vor der Veröffentlichung nicht öffentlich gemacht werden. Die GWH hat angeboten, dass vorab in einem kleineren Rahmen unter Einbeziehung jeweils eines Fraktionsvertreters des Sport- und Freizeitausschuss, ein gemeinsames Gepräch geführt werden kann. In diesem können dann die Einzelheiten erläutert werden.

Das SBS-System ist bisher nicht von Städten selbst, sondern jeweils von Vereinen verbaut worden. Ausschreibungen hierzu sind nicht vorhanden.

Die Instandhaltungsrücklage ist in den Berechnungen bereits berücksichtigt.

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Beschluss:

 

Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen beschließt, den Beschluss aus der SFA-Sitzung am 16. Mai 2019 über die Ausschreibung r den Kunstrasenplatz Alexanderstraße und das Kleinspielfeld in der Bezirkssportanlage Haspe unter Einbeziehung des vorgestellten Systems der Firma Trendsport Rummenigge aufzuheben.

 

Der Sport- und Freizeitausschuss beschließt stattdessen, eine hersteller- und produktneutrale Ausschreibung unter Einbeziehung neuer und alternativer Systeme für den Bau des Kunstrasenplatzes an der Alexanderstraße vorzubereiten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

--

--

--

FDP

--

--

--

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

./.

Enthaltungen:

./.

 

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