02.07.2019 - 6.7 Bebauungsplan Nr. 7/16 (675) Wohnbebauung Stelt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Eine Diskussion zu diesem TOP fand nicht statt.

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes. Der Geltungsbereich wird um die beiden öffentlichen Grünflächen im Südwesten/Süden verkleinert.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/16 (675) Wohnbebauung Steltenbergstraße Verfahren nach § 13a BauGB und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 16.05.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 16.05.2019 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7/16 (675) Wohnbebauung Steltenbergstraße Verfahren nach § 13a BauGB liegt im gleichnamigen Stadtbezirk in der Gemarkung Hohenlimburg. Nördlich endet das Plangebiet an der Letmather Straße und östlich an der Steltenbergstraße. Im Süden grenzt es an eine öffentliche Grünfläche, die teilweise mit Gehölzstrukturen bewachsen ist und ursprünglich für einen Spielplatz vorgesehen war. Daran schließt sich eine im Südwesten und Westen des Plangebietes gelegene öffentliche Grünfläche in Form eines dicht bewachsenen Biotops an. Das Plangebiet liegt in Flur 7 und umfasst die Flurstücke 762, 764 sowie teilweise die Flurstücke 403, 776, 779, 780, 786, 789, 792 und 795. Insgesamt weist die Fläche eine Größe von ca. 5.172 m² auf und befindet sich im Eigentum der Stadt Hagen. Zum Schutz des Biotops wurde die Planung im Laufe des Verfahrens angepasst. Entgegen der Umgrenzung des Plangebietes im Einleitungsbeschluss wurde die Plangebietsfläche um ca. 5.862 m² verkleinert.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist

der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Bebauungsplanentwurf

ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

soll im 3. Quartal des Jahres 2019 durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage