05.06.2019 - 4.3 Bebauungsplan Nr. 9/98 (498) 2. Änderung Gewerb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 05.06.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Schmidt begrüßt grundsätzlich den Vergrößerungswunsch des Gewerbetreibenden zur Sicherung des Firmenstandortes, möchte jedoch wissen, wo sich die Fläche für die Ausgleichsmaßnahme befindet.
Herr Reinke wird dem Beschlussvorschlag uneingeschränkt zustimmen. Er führt zu der Frage von Herrn Schmidt aus, dass sich die Fläche für die Ausgleichsmaßnahme Am Cisborn befindet. Diese Fläche scheint seiner Meinung nach viel kleiner zu sein, als die Fläche, die für den Ausbau benötigt wird und bittet um eine Begründung dafür. Außerdem möchte er wissen, wer die Kosten für die Ausgleichsmaßnahme trägt.
Er hebt hervor, dass mit Beschluss der BV Hohenlimburg vom 07.11.2018 die Verwaltung beauftragt wurde, der Bezirksvertretung Hohenlimburg den Sachstand zum Aufforsten der Ackerfläche Am Cisborn zu berichten. Insbesondere sollte auch auf den Zeitplan und für Ausgleichsmaßnahmen heranziehbare Projekte eingegangen werden. Dieser Sachstandsbericht wurde bis heute nicht vorgelegt.
Herr Dr. Diepes erklärt, dass die Fläche Am Cisborn aufgrund der Größe tatsächlich nicht ausreicht, um den kompletten Ausgleich abzudecken. Deshalb wurde als Ausgleich für die Ausgleichsfläche ein Gebiet oberhalb des Freilichtmuseums ausgewählt, in dem eine Waldumbaumaßnahme vorgesehen ist; für die Fläche Am Cisborn ist eine Aufforstung geplant.
Zu der Finanzierungsfrage von Herrn Reinke antwortet Herr Dr. Diepes, dass die Kosten für die Ausgleichsmaßnahme und Planung von dem vorhabenden Träger, in diesem Fall von der Firma Werkstoffprüfung Kunze GmbH übernommen werden.
Herr Leisten regt an, die Diskussion um einen möglichen Autobahnanschluss an der Stelle Sudfeld nochmals aufzunehmen.
Herr Schmidt befürwortet den Anstoß des Herrn Leisten. Die Realisierung eines Autobahnanschlusses würde sich seiner Ansicht nach positiv auf die Hohenlimburger Infrastruktur auswirken.
Herr Gerbersmann weist darauf hin, dass die Realisierung eines Autobahnanschlusses an der gewünschten Stelle schon aus rein topographischer Sicht nicht möglich ist.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9/98 (498) 2. Änderung Gewerbliche Bauflächen Hagener Kreuz / Sudfeld und beauftragt die Verwaltung, diesen Entwurf einschließlich der Begründung vom 17.05.2019 für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der zuzeit gültigen Fassung öffentlich auszulegen. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Im Gewerbegebiet Sudfeld liegt das ca. 5410 m² große Plangebiet östlich der Autobahn BAB A 45 und westlich der Straße Lange Eck im Bereich zwischen den Straßen Unter dem Hofe und Mühlenstück. Es umfasst in der Gemarkung Herbeck, Flur 4 teilweise die Flurstücke 303, 307, 310. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1:500 eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die Öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt im 3. Quartal 2019. Der Satzungsbeschluss ist für das 4. Quartal 2019 vorgesehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
61 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
418,1 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
768,6 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
94,5 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
2,5 MB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
405,1 kB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
4,5 MB
|
