23.05.2019 - 5.22.1 Standortentwicklung Familienbad Hengstey

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz führt den Beschluss der Vorlage kurz aus.

 

Herr Röspel ist der Meinung, dass mit der heutigen Vorlage die Entwicklung am Hengsteysee aktiv und unabhängig von diversen Förderprogrammen vorangetrieben wird. Das Hengsteybad bildet bei der Attraktivierung einen Ankerpunkt. Trotzdem ist die vorgestellte Variante M der Vorlage noch weiterzuentwickeln. Im Stadtentwicklungsausschuss wurde hierüber ausführlich beraten. Allen Gästen muss ein Ort des Verweilens geboten werden. Die Detailüberlegungen sind daher in den Fachausschüssen zusammen mit der HVG zu entwickeln. Die Sinnhaftigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen muss bewertet werden. Er bittet darum, dem einstimmigen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zu folgen.

 

Herr Fritzsche erklärt aus bezirklicher Sicht, dass er erfreut ist, Veränderungen wahrzunehmen und das mit diesem Beschluss Symbole für den Bürger gesetzt werden. Der Bürger muss durch weitere Impulse merken, dass rund um den Hengsteysee endlich eine Entwicklung stattfindet.

 

Herr König schließt sich den Worten von Herrn Röspel an und ist froh darüber, dass die Verwaltungsspitze von einer Schließung des Bades Abstand genommen hat.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass er nie die Absicht geäußert habe, das Bad schließen zu wollen.

 

Herr König korrigiert, dass das Haushaltssicherungspaket 2016 / 2017 eine Schließung des Hengsteybades vorsah. Es muss jetzt ein vernünftiges Konzept erarbeitet werden. Der Aufsichtsrat der HVG muss nun auch konkret beraten und eine Entscheidung treffen, da zum jetzigen Zeitpunkt kein Beschluss zur Variante M vorliegt.

 

Herr Grzeschista erklärt, dass die FDP-Fraktion von dem gesamten Projekt nicht überzeugt ist. Er gibt zu, dass am Hengsteysee Maßnahmen ergriffen werden müssen, aber der wirtschaftliche Nutzen sei nicht gegeben, da für die Wintermonate ein adäquates Nutzungskonzept fehle. Weiterhin führt er einzelne Kritikpunkte aus.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass sich der Aufsichtsrat der HVG die Fokussierung auf die Variante M auf den Weg hat. Er ist davon überzeugt, dass mit dem jetzt gefundenen Weg, die Anregungen auch bei der Konkretisierung der Planung zu berücksichtigen, am Ende ein einvernehmliches Vorgehen gefunden wird.

 

Herr König widerspricht dem Oberbürgermeister, dass kein Beschluss des Aufsichtsrates der HVG zur Variante M existiert. Vielmehr hat der Aufsichtsrat die Stadt Hagen aufgefordert, konkrete Anforderungen für das zu ändernde Konzept zu entwickeln.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bekräftigt, dass es nach der Vorstellung der einzelnen Varianten sehr wohl eine einhellige Positionierung der Mitglieder im Aufsichtsrat gab, die Variante M zu favorisieren und diese weiterzuentwickeln. Am Ende muss aber der Rat über die endgültige Entwicklung am Hengsteysee entscheiden.

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Beschluss:

 

1) Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der in der Vorlage 1233/2018 beschriebenen Variante M und unter Berücksichtigung der dargestellten Wirtschaftlichkeit und des Finanzierungsrahmens die Planung fortzuschreiben und den Fachausschüssen und der Bezirksvertretung Nord vorzulegen.

 

2) Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister folgenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss nach § 13 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages der Hagener Versorgung- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu fassen:

 

Die Stadt Hagen als Alleingesellschafter der HVG weist die HVG als Alleingesellschafterin der HAGENBAD GmbH an, über den zwischen HVG und HAGENBAD GmbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sicherzustellen, dass die HAGENBAD GmbH die in dieser Vorlage und in der Vorlage 1233/2018 bereits dargestellte Variante M umsetzt.

 

Die HVG wird zu allen Handlungen und Erklärungen beauftragt und ermächtigt, die zur Umsetzung notwendig und/oder sachgerecht sind.

 

3) Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, alle nach Vorlage der modifizierten Planungen und Beschlussfassungen in den Gremien zur Umsetzung der Ziff. 1) und Ziff. 2) erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Mit Mehrheit beschlossen bei zwei Gegenstimmen der FDP-Fraktion

 

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