23.05.2019 - 5.23 Einleitung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert kurz den geänderten Beschluss des Kultur- und Weiterbildungsausschusse, der vorsieht, die Buchenwälder im Geltungsbereich der Satzung zu erhalten und zu pflegen. Er gibt aus Verwaltungssicht den Hinweis, dass mit der Gestaltungssatzung kein Baurecht geschaffen wird. Nur für den Fall, dass Baurecht geschaffen werden würde, wird hier die Art und Weise der Umsetzung geregelt. Daher ist der geänderte Beschluss förmlich nicht erforderlich.

 

Herr Klinkert erklärt, dass die Fraktion Hagen Aktiv der Einleitung der Satzung zustimmt. Aufgrund der Historie sollte aber darauf hingewiesen werden, dass die Entfernung des Buchenwaldes ursprünglich vorgesehen war. Er appelliert daran, den Wald bei der Ausgestaltung der Satzung zu erhalten.

 

Herr Eiche merkt an, dass in seiner Erinnerung im Kultur- und Weiterbildungsausschuss entschieden wurde, den Zusatz „zu pflegen“ zu streichen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass die Beschlussausfertigung des Kultur- und Weiterbildungsausschusses den Zusatz enthält.

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Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Einleitung des Verfahrens der Erhaltungs- und Gestaltungsatzung Hohenhagen gem. § 172 BauGB in Verbindung mit § 89 BauO NRW in der zuletzt gültigen Fassung.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=279666&selfaction=print