23.05.2019 - 5.26 Bebauungsplan Nr. 3/12 (640) 1. Änderung Gewer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 3/12 (640) 1. Änderung Gewerbe- und Sondergebiete Eckeseyer Straße / Fuhrparkstraße Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB  gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass gemäß § 13 in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in diesem Bebauungsplanverfahren auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und auf die fhzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet wird.

 

Geltungsbereich

Das Plangebiet umfasst das Gelände des ehemaligen Max Bahr Baumarktes und wird westlich von der Eckeseyer Straße, östlich von Gleisanlagen, in Norden von Gewerbefläche und im Süden von großflächigem Einzelhandel begrenzt. 

 

Das Plangebiet beinhaltet das Flurstück 400 in der Gemarkung Eckesey, Flur 19.

 

Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

 

chster Verfahrensschritt: 

Mit Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses wird auch bekannt gegeben, dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äern kann (Unterrichtung der Öffentlichkeit). Dies ist für das zweite Quartal 2019 vorgesehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=279663&selfaction=print