23.05.2019 - 5.12 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass aus Sicht der Verwaltung dem Antrag der SPD-Fraktion gefolgt werden kann.

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Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Anlage 1 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bedarfe nach § 83 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GO NRW).

 

2. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die in den Anlagen 2 und 3 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen nach § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis.

 

3. Der Rat der Stadt Hagen nimmt gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) die in der Anlage 4 dargestellten Übertragungen von Aufwands-, Auszahlungs- und Kreditermächtigungen in das Haushaltsjahr 2019 zur Kenntnis.

 

4. Ergänzung Ermächtigungsübertragungen

Finanzstelle: 5000363

Rathaus Zusammenlegung Eingangsbereich

248.000,00 Euro

 

Vor Umsetzung der Maßnahme ist der Fachausschuss Gebäudewirtschaft erneut zu beteiligen. Es ist darzustellen, ob und wie die bisherige Planung kompatibel ist mit der möglichen Anmietung von Verwaltungsräumen in der Volme Galerie und einem Zugang von der Galerie zum Bürgerbüro.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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