16.05.2019 - 4.5 Standortentwicklung Familienbad Hengstey

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Wortprotokoll

Herr Keune berichtet aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses. Dieser präferiert nach eingehender Diskussion die Variante M. Es erfolgt der Hinweis, dass es sich hierbei um Planungsstudien handelt. Die HAGENBAD GmbH wird beauftragt, in die Detailplanung zu gehen, was  der Stadtentwicklungsausschuss entsprechend beschlossen hat. Demnach soll auf Basis der Variante M unter Einhaltung des Kosten- und Wirtschaftsrahmens geplant werden.

 

Herr Thieser fragt, ob gewährleistet ist, dass sich im Sport- und Freizeitausschuss dann mit dem Stand der zu realisierenden Planung auseinandergesetzt werden kann, was Herr Keune bejaht. Herr Thieser schlägt daher vor, nicht vor Umsetzung des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses im Sport- und Freizeitausschuss darüber zu beraten.

 

Herr Heiermann stellt fest, dass Menschen mit Behinderungen in der Planung erneut nicht berücksichtigt wurden. Hierzu gibt Herr Thieser an, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen stets betroffen sind, der Passus daher an der Stelle nicht relevant ist. Im Weiteren erläutert Herr Thieser die Vorgehensweise, um die Belange der Behinderten inhaltlich korrekt zu berücksichtigen.

 

Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses aktuell noch nicht vorliegt.

 

 

 

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Beschluss:

 

1)     Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der in der Vorlage 1233/2019 beschriebenen Variante M und unter Berücksichtigung der dargestellten Wirtschaftlichkeit und des Finanzierungsrahmens die Planung fortzuschreiben und den Fachausschüssen vorzulegen.

 

2)    Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister folgenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss nach § 13 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages der Hagener Versorgung- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu fassen:

Die Stadt Hagen als Alleingesellschafter der HVG weist die HVG als Alleingesellschafterin der HAGENBAD GmbH an, über den zwischen HVG und HAGENBAD GmbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sicherzustellen, dass die HAGENBAD GmbH die in dieser Vorlage und in der Vorlage 1233/2018 bereits dargestellte Variante M umsetzt.

Die HVG wird zu allen Handlungen und Erklärungen beauftragt und ermächtigt, die zur Umsetzung notwendig und/oder sachgerecht sind.

 

3)    Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, alle nach Vorlage der modifizierten Planungen und Beschlussfassungen in den Gremien zur Umsetzung der Ziff. 1) und Ziff. 2) erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

3

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

 

 

 

FDP

 

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

 

Enthaltungen:

 

 

 

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