14.05.2019 - 6.7.1 Standortentwicklung Familienbad Hengstey
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7.1
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 14.05.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/P - Projektmanagement
- Bearbeitung:
- Irini Vassiliadis
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Der Top 6.7.1 wird vorgezogen und direkt nach TOP 3.4 diskutiert.
Herr Dr. Ramrath verliest einen Teil des Beschlusses aus dem HFA. Die Ausgestaltung der Maßnahme wird nach Vorlage der Planung in den Fachausschüssen festgelegt. Er würde empfehlen, diesen Beschluss so zu übernehmen um deutlich zu machen, dass die Planung noch nicht festgeschrieben ist.
Herr König erklärt, dass er grundsätzlich dem Vorschlag folgen könne. Nur die Festlegung auf die Variante M hält er für zu früh. Denn die Variante M enthält Eckpunkte die durch die Planung nicht abgearbeitet wurden. Er hat erhebliche Zweifel, dass die Variante M, besonders was den Beach-Club und das Hotel betrifft, tragfähig ist. Hier wird ein kleines Hotel geplant, welches auch mit allen Konsequenzen betrieben werden muss. Es wird befürchtet, dass sich das Hotel in der geplanten Größe nicht dauerhaft trägt und man erhebliche Probleme bekommt weil die Pächter öfter wechseln. Deshalb kann der Grundsatzbeschluss gefasst werden, dass man an diesem Projekt arbeite. Man möchte in diesem Ausschuss die drei Varianten von der HVG vorgestellt bekommen. Damit darüber diskutiert werden kann, welche Vor und Nachteile diese Varianten haben. Im ISEK wurden Eckpunkte zum Bad genannt die hier nicht berücksichtigt wurden. Hier müsse man über Grundsätzliches reden.
Herr Röspel führt aus, dass in der Vorlage drei Varianten vorgestellt werden. Die Variante M ist wohl die eindeutig wirtschaftlichste. Der Fachausschuss hat, ausgehend von der Variante M zu prüfen ob alles umsetzbar ist. Wichtig ist, dass man einen Finanzvorschlag habe. Die Variante M lässt sich finanzieren, insofern sollte man dem folgen.
Frau Mauch findet es schön, dass man plant und auch die entsprechenden Mittel für die Umsetzung zur Verfügung stehen. Diese Mittel, 2.9 Mil. Euro, werden überwiegend für Baumaßnahmen ausgegeben. Die hier entstehenden Bauten werden die gastronomischen Einrichtungen beherbergen, die die Leute zum Verweilen einladen. Sehr wichtig ist ihr eine gute klimaschonende Zugänglichkeit. In dem Konzept wurde daraufhin gewiesen, dass das Bad sehr weit ab liegt und sich dadurch Probleme ergeben könnten. Es kommen nicht nur Gäste die den Radweg benutzen. Es muss auch eine gute ÖPNV und Radverbindung aus der Stadt heraus geplant und eingerichtet werden. Die Bewohner der Stadt Herdecke sind auch willkommen. Für die weitere Entwicklung wird ein gutes Betreibermodel benötigt. Hier habe man noch viel zu wenige Ideen entwickelt. Wenn man einen Beach-Club einrichtet und einen Steg über das Schwimmbad zu dem Restaurant plant, benötige man ein gutes Konzept. Solch ein Steg dient nicht unbedingt der Standortförderung für das Bad. Bei allen Planungen müsse man die Instandhaltung, Pflegemodelle und die Erreichbarkeit bedenken.
Herr Schmidt sagt, dass er es begrüßt wenn noch nicht alles endgültig beschlossen wird. Die Variante M ist sicherlich als wirtschaftlichste Variante dargestellt worden. Nach seinem Dafürhalten wird die Variante dem Anspruch Wasser erlebbar zu machen nicht gerecht. Es ging darum Hagen als Stadt der 4 Flüsse und 2 Seen in den Vordergrund zu rücken. Bei der Variante M wird dieser Ansatz nicht ausreichend berücksichtigt. Hier müssen die Fachausschüsse noch die Möglichkeit haben Ideen einzubringen und Modifikationen zu beschließen.
Herr Dr. Ramrath verweist auf den Beschluss aus dem HFA, der eindeutig die Variante M benennt. Hier ist eine Vorfestlegung erfolgt. Im Rahmen dieser Variante können noch Modifikationen von den Fachausschüssen vorgenommen werden
Herr Keune führt aus, dass er denkt, dass man eine Grundlage benötige um planen zu können. Dies heißt nicht, dass man von der Planung aus vernünftigen Gründen nicht abweichen kann. Wichtig ist, wenn man abweicht, müssen zwei Dinge berücksichtigt werden. Der Finanzrahmen und die Wirtschaftlichkeit muss erhalten bleiben. Wenn diese Maßgaben eingehalten werden, habe man auch einen gewissen Planungsspielraum.
Es wird ein Beschlussvorschlag formuliert.
Herr Panzer weißt noch daraufhin das man bei der Planung auch auf die Barrierefreiheit achten solle. Die Planungen sollen auf Grundlage der Variante M weiter vorangetrieben werden.
Frau Heuer sagt, dass sie eine Frage zum Beschlussvorschlag, Punkt 2, habe. Dort steht das die HVG die Variante M umsetzt.
Herr Dr. Ramrath formuliert einen Beschlussvorschlag und lässt über diesen abstimmen.
Beschluss:
1) Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der in der Vorlage 1233/2019 beschriebenen Variante M und unter Berücksichtigung der dargestellten Wirtschaftlichkeit und des Finanzierungsrahmens die Planung fortzuschreiben und den Fachausschüssen vorzulegen.
2) Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister folgenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss nach § 13 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages der Hagener Versorgung- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu fassen:
Die Stadt Hagen als Alleingesellschafter der HVG weist die HVG als Alleingesellschafterin der HAGENBAD GmbH an, über den zwischen HVG und HAGENBAD GmbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sicherzustellen, dass die HAGENBAD GmbH die in dieser Vorlage und in der Vorlage 1233/2018 bereits dargestellte Variante M umsetzt.
Die HVG wird zu allen Handlungen und Erklärungen beauftragt und ermächtigt, die zur Umsetzung notwendig und/oder sachgerecht sind.
3) Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, alle nach Vorlage der modifizierten Planungen und Beschlussfassungen in den Gremien zur Umsetzung der Ziff. 1) und Ziff. 2) erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen.
