15.05.2019 - 7.8 Bebauungsplan Nr. 3/19 (689) Wohnbebauung Walds...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.8
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Mi., 15.05.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Tim Anhalt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Hammerschmidt erläutert die Vorlage, sowie die Verfahrensweise bei Einleitungen und Einstellungen von Bebauungsplanverfahrens.
Herr Goertz macht darauf aufmerksam, dass im Jahr 2013 die Bezirksvertretung Haspe, die Fachausschüsse und der Rat sich einstimmig für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ausgesprochen haben. Zwischenzeitlich sei der Investor abgesprungen. In der vorliegenden Vorlage soll nun der § 13b BauGB angewendet werden. Er fragt warum es nicht möglich sei, weiter einen Angebotsplan auf Basis des Beschlusses aus dem Jahr 2013 durchzuführen. Seiner Meinung nach, sollten die Umweltbehörden ordnungsgerecht beteiligt werden.
Frau Hammerschmidt erklärt, dass es sich um zwei unterschiedliche Verfahren handelt und das es den § 13 b BauGB im Jahr 2013 noch nich gab. Der Rat der Stadt Hagen entscheide letztendlich, ob es ein Vollverfahren gibt. Im Rahmen der Aufstelung von Bebbauungsplanverfahren werde die Umweltbehörde immer beteiligt.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 3/19 (689) Wohnbebauung Waldstraße - Verfahren nach § 13b BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13b BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13b BauGB i. V .m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/19 (689) Wohnbebauung Waldstraße – Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) liegt in der Gemarkung Haspe und beinhaltet den nördlichen Teilbereich des Flurstück 113, Flur 35, den nördlichen Teilbereich des Flurstück 115 sowie Teile des Flurstücks 60.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll im III. Quartal des Jahres 2019 durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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