15.05.2019 - 6 Einleitung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

Frau Hanemann erläutert den aktuellen Tagesordnungspunkt anhand der vorliegenden Vorlage.

 

Herr Asbeck findet es gut und wichtig, dass man hier eine Erhaltungs-und Gestaltungssatzung bekommen solle. Allerdings habe er sich die Zielvorstellungen mal näher angesehen. Er führt weiter aus, dass man  im Umfeld des Hohenhofes Buchenwälder  habe, die prägend seien. Weiter habe man vor, sich um das UNESCO Weltkulturerbe zu bemühen. Das hieße also, dass man das Umfeld des Hohehofes auch so gestalten müsse, dass es zum Hohenhof passe. Daher wundere es ihn sehr, dass zumindest  ein Teil des Waldes zwischen Hohenhof und Amselgasse zugunsten von einer Wohnbebauung  abgeholzt werden solle. Dies könne er in diesem Bereich kaum nachvollziehen. Dort sei ohnehin nur noch ein sehr begrenzter Bereich der ursprünglichen Osthaus Bebauung vorhanden. Amselgasse 1 sei ein Behrensbau, Amselgasse 2 sei auch noch ein Haus, was ebenfalls zur Zeiten von Osthaus gebaut worden sei. Dazwischen solle Wald abgeholzt werden zugunsten einer Wohnbebauung, siehe Seite 55 der Vorlage? Man könne nicht Privateigentümer  mit einer Gestaltungsatzung daran hindern, einen einzelnen Baum auf ihrem Grundstück zu fällen, während man hier einen ganzen Wald halbieren möchte. Diese Zielsetzung sei für ihn nicht hinnehmbar.

 

Frau Hanemann erwidert darauf, dass man an dieser Stelle zwei Dinge voneinander trennen müsse. Das, worauf Herr Asbeck sich beziehen würde, sei nicht die Erhaltungssatzung, sondern das sei die Grundlage, die man bereits vor einigen Jahren erarbeitet hätte, und zwar der sogenannte städtebauliche denkmalpflegerische Rahmenplan. Dieser sei nie zur Rechtskraft gekommen, sonst hätte er auch die Gremien durchlaufen müssen. Man habe seinerzeit vor dem Hintergrund, dass Baubegehren/Bauvoranfragen ins Haus standen, den Auftrag erhalten, maßvoll zuschauen, was überhaupt noch an Erweiterungen von Bauland und Veränderungen ginge. Dies sei sehr eng mit den Kollegen vom Landschaftsverband erarbeitet worden. Man habe lange um mögliche freie Flächen gerungen. Am Ende habe man in dem Konzept gesagt, wenn überhaupt noch eine Erweiterung von Bauland oder Veränderung möglich sei, dann an jenen oder diesen Stellen. Das habe überhaupt keine Rechtsverbindlichkeit. Dies sei damals eine konzeptionelle Überlegung gewesen, an welchen Stellen überhaupt noch etwas möglich sei. Aus diesem Grunde wolle man jetzt eine Erhaltungs-und Gestaltungssatzung machen.

Frau Hanemann erläutert weiter, dass sie jetzt hoffe, dass nächste Woche der Auftrag erteilt werde, Erhaltungs-und Gestaltungssatzung einzuleiten und dann werde man sich mit dem ganzen Areal, was beschrieben werde, erst mal explizit beschäftigt.

Das Gelände, was Herr Asbeck jetzt beschrieben habe, sei im Moment überhaupt kein Bauland, sondern es sei Wald, Buchenwald, Grünfläche, also Außenbereich. Dort sei eine Bebauung nach heutigem Recht überhaupt nicht möglich. Man wollte es nur diskutiert haben.

Frau Hanemann nimmt die Fragen gerne mit zur Diskussion.

Erhaltungs-und Gestaltungssatzung hieße nur, das, was da stehe, werde erhalten, Abbruchbegehren würden schwieriger und wenn etwas neu entstünde, werde es so und so gestaltet. Das sei ihnen wichtig gewesen, dass man Einfluss darauf habe, was dort entsteht. Sie verweist auf einen Neubau an der Goldenen Pforte.

 

Herr Asbeck weist darauf hin, dass es nicht so unverbindlich sei, wie dargestellt werde. Das könne man so nicht hinnehmen. Das Umfeld müsse gesichert werden, um noch ins UNESCO Weltkulturerbe zu gelangen, sonst würde man auch da wieder die Chancen verringern.  Er formuliert einen Antrag zur Erweiterung des Beschlussvorschlages.

 

Frau Hanemann  bittet darum, über die Formulierung des Beschlusses noch einmal nachzudenken, insbesondere, was den Bereich des Buchenwaldes anbelange. Das Gartendenkmal um den Hohenhof würde gerade erforscht. Einiges, was sich über die Jahre dort ausgebreitet habe, was man dort jetzt vorgefunden habe, entspräche überhaupt nicht dem historischen Befund, der historischen Bepflanzung. Es solle jetzt behutsam rekonstruiert werden. Sie bittet darum, den Beschluss so zu formulieren, dass der Fachbereich Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung nicht in die Bredouille gebracht  würde in Bezug auf den Umgang mit dem Gartendenkmal. 

 

Herr Asbeck stimmt Frau Hanemann zu und möchte den Antrag anders formuliert wissen.

Gemeinsam wird der Antrag von Herrn Voigt, Herrn Eiche, Herrn Asbeck und Herrn Söhnchen umformuliert.

 

(Anmerkung der Schriftführerin: einzelne Redebeiträge können im allgemeinen Stimmengewirr nicht mehr zugeordnet werden.)

 

Nach erfolgter Beschlussfassung macht Frau Hanemann  abschließend noch auf eine Veranstaltung am 09.06.2019, dem Tag der Gärten & Parks 2019, aufmerksam. Durch den Garten des Hohenhofes finde  eine Führung statt, mit der Gartendenkmalpflegerin, die das Projekt begleite. Das Konzept werde vorgestellt unter dem Gesichtspunkt, dass etwas im Werden und Finden sei. Man könne sich auf der Seite des LWL „Garten und Parks“ dazu informieren.

Sie ergänzt  abschließend noch zu ihrer  bereits vorgestellten Arbeit zur Satzung, dass diese auch dazu dienen solle, den Antrag zum Weltkulturerbe  positiv zu begleiten, um das Umfeld des Hohenhofes  zu schützen. Sie betont dabei, dass ihr der Umfeldschutz  ein wichtiges Anliegen sei, weil man den Hohenhof nicht nur isoliert betrachten könne.

 

Frau Hanemann bedankt sich für die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Kultur und Weiterbildung und verabschiedet sich.

 

Herr Söhnchen bedankt sich herzlich bei Frau Hanemann für deren Kommen.

 

 

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Beschluss:

 

Der KWA stimmt der Einleitung des Verfahrens der Erhaltungs- und Gestaltungsatzung Hohenhagen gem. § 172 BauGB in Verbindung mit § 89 BauO NRW in der zuletzt gültigen Fassung unter folgender Bedingung zu:

 

Die Buchenwälder im Geltungsbereich der Satzung und Umfeld des Hohenhofes sind zu erhalten und zu pflegen.

Der Ausschuss lehnt deshalb die Wohn-Bebauung „dliches Baufeld-Haßleyer Straße“ (S.55 der Anlage) entschieden ab, da der vorhanden Buchenwald in diesem Bereich der Bebauung zum Opfer fiele.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

-

-

CDU

5

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

1

-

-

Hagen Aktiv

1

-

-

Die Linke

1

-

-

AfD

1

-

-

FDP

-

-

-

BfHo/Piraten Hagen

1

-

-

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

-

Enthaltungen:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=279057&selfaction=print