07.05.2019 - 5.11 Verlängerung der naturschutzrechtlichen Befreiu...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Diskussion siehe TOP 5.9., Beschlussvorlage 0397/2019.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat stimmt der Verlängerung der naturschutzrechtlichen Befreiung gemäß § 67(1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz für die Bestandsregulierung von Nutria und Bisam im Naturschutzgebiet 1.1.2.6 „Kaisbergaue“ bis zum 31.03.2022 zu. 

 

 

Ergänzung:

 

Die bei der Durchführung der Maßnahme zum Abschuss berechtigten Personen sind verpflichtet, die bei dem Schießen auf das Wasser verletzten Tiere unmittelbar aus dem Wasser heraus zu holen. 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0