31.01.2006 - 8 Bebauungsplan Nr. 15/98 (504) - Wohnbebauung Ni...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Wegen des unendlich langen Vorlaufes und dem damit verbundenen Bekanntheitsgrad wird auf den Verwaltungsvortrag verzichtet. 

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a)            Der Rat der Stadt beschließt die Verkleinerung des Geltungsbereiches entspre­chend dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan-Entwurf.

 

b)            Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15/98 (504) nebst der Begründung vom 27.12.05 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fas­sung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Be­standteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer ei­nes Monats öffentlich auszulegen.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich definiert sich wie folgt: Gemarkung Dahl, Flur 17 und beinhaltet im wesentli­chen die Flurstücke: 228, 232, 536, 584, 589, 590, 591, 594, 595, 601, 602, 688, 757, 758, 762, 763, 764, 765 und teilweise die Flurstücke 114, 588, 596, 642, 643 und 766.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen