31.01.2006 - 8 Bebauungsplan Nr. 15/98 (504) - Wohnbebauung Ni...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 31.01.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der Rat der
Stadt beschließt die Verkleinerung des Geltungsbereiches entsprechend dem im
Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan-Entwurf.
b)
Der Rat der
Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15/98 (504) nebst der Begründung vom
27.12.05 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die
Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der
Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich
definiert sich wie folgt: Gemarkung Dahl, Flur 17 und beinhaltet im wesentlichen
die Flurstücke: 228, 232, 536, 584, 589, 590, 591, 594, 595, 601, 602, 688,
757, 758, 762, 763, 764, 765 und teilweise die Flurstücke 114, 588, 596, 642,
643 und 766.
