09.05.2019 - 3.2 Ausübung von Vorkaufsrechten nach §§ 24, 25 Bau...

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Wortprotokoll

Frau Bartscher merkt hierzu an, dass sie es schon wichtig findet, zu wissen, wer Käuferin bzw. Käufer eines Grundstückes sei.

 

Obwohl Herr Quardt die Auffassung nachvollziehen könne, zu wissen über wen und was man entscheide, spreche jedoch die Datenschutzverordnung gegen diese Informationsweitergabe.

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