07.05.2019 - 5.7 Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Bögemann zitiert aus dem Schreiben des Antragstellers vom 15.09.2018, wonach der Antragsteller den Vorschlag unterbreitet hat, die Ausgleichsmaßnahmen auf andere Flächen zu verlegen, wodurch ein Ersatz für die im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen sichergestellt würde und dieses Vorgehen bei Erfordernis auch von der unteren Naturschutzbehörde unterstützt würde.

 

Herr Dr. Braun stellt klar, dass die Annahme seitens des Antragstellers im Konjunktiv stehe und nicht mit der Aussage des Umweltamtes übereinstimme. Herr Dr. Diepes ergänzt, dass es schwierig werden würde, Ersatzflächen zu finden, da die betroffene Fläche wahrscheinlich als Wald im Sinne des Gesetzes zu bewerten sei.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt, dem Antrag vom 15.09.2018 zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 Baugesetzbuch für den Bereich Tückingstraße / südlich Rodersiepen nicht zu folgen.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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