07.05.2019 - 5.4 Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 108 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Diskussion siehe Vorlage 350/2019.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen

Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 108 Einzelhandel Emst zum Flächennut­zungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

 

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk-Mitte in der Ortslage Emst. Es wird begrenzt

-          durch die Bebauung an der Gerhart-Hauptmann-Str.  im Süden und

-          die Haßleyer Straße im Norden.

-          Die westliche Grenze des Plangebiets verläuft entlang des Fußweges neben Haus Gerhart-Hauptmann-Str.1  und die Karl-Ernst-Osthaus-Straße.

-          Die östliche Grenze liegt in Höhe des Hauses  Max-Planck-Str. 135 in nördli­cher Richtung bis zur B 54 (Haßleyer Straße).

 

chster Verfahrensschritt:

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit soll im Herbst

2019  erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig abgelehnt

 

Dafür:

0

Dagegen:

9

Enthaltungen:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=278550&selfaction=print