22.05.2019 - 8.8 Bebauungsplan Nr. 6/16 (674) Wohnbebauung Brand...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hennemann bedankt sich bei der Verwaltung für die sehr gut ausgearbeitete und dargestellte Vorlage.

 

Herr Klinker macht deutlich, dass Hagen Aktiv der Vorlage nicht zustimmen könne. Aus seiner Sicht könne aus Lärmschutzgründen auf Grünflächen in dem bereits schon sehr strapazierten Bereich in Vorhalle nicht verzichtet werden.

 

Herr Kohaupt merkt an, dass in den Bauverträgen des Investors auf die umliegenden Lärmstörungen durch den Schul- und Sportbetrieb hingewiesen werden sollte.

 

Herr Timm würde es befürworten, wenn mehr Park- und Grünfläche im Bereich der Turnhalle vorhanden bliebe. Allerdings müsse jeder selbst entscheiden, wo er bauen möchte. Aus seiner Sicht sollte jedoch in den Kaufverträgen über die eventuell anfallenden Lärmbelästigungen hingewiesen werden. 

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 6/16 (674) Wohnbebauung Brandenburger Straße Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 20.03.2019 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 6/16 (674) Wohnbebauung Brandenburger Straße Verfahren nach § 13a BauGB die entgegenstehenden Festsetzungen des für dieses Plangebiet bisher maßgeblichen Bebauungsplanes Nr. 8/62 Teil 1 aufgehoben sind. Dasselbe gilt für die Festsetzungen älterer Pläne und Satzungen (z. B. Fluchtlinienpläne), die für das Plangebiet in früherer Zeit bestanden haben. Die Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes gelten uneingeschränkt. Sollten dieser Plan und die darin enthaltenen Festsetzungen unwirksam sein oder werden, gelten die vorgenannten alten Pläne und Satzungen für diesen Teilbereich dennoch als aufgehoben. Ein zusätzlicher Aufhebungsbeschluss ist insoweit nicht erforderlich und wird dementsprechend nicht gefasst.

 

d) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Hagen im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB an den Bebauungsplan anzupassen.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6/16 (674) Wohnbebauung Brandenburger Straße Verfahren nach § 13a BauGB liegt im Stadtteil Vorhalle, im Stadtbezirk Nord. Nördlich endet das Plangebiet an der Brandenburger Straße und westlich an der Straße Vossacker; im Süden/Südosten grenzt es an bestehende Parkplätze sowie östlich an das Flurstück 233. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Vorhalle, Flur 3, und umfasst das Flurstück 535 sowie teilweise das Flurstück 790.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Er ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chsten Verfahrensschritt:

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

-

-

CDU

3

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

-

1

-

Hagen Aktiv

-

2

-

Die Linke

-

-

1

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

7

Dagegen:

3

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage