12.01.2006 - 4.3 Bebauungsplan Nr. 15/98 (504) - Wohnbebauung Ni...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Do., 12.01.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Wortprotokoll
Herr Wölm gibt eine kurze Einführung zur Vorlage und gibt die Diskussion,
an der sich ebenfalls Frau Priester-Büdenbender und Herr Neuhaus beteiligen,
frei.
Aufgrund des schon einige Jahre dauernden Verfahrens für den
Bebauungsplan Niederkattwinkel wird die nun eingebrachte Vorlage
parteiübergreifend als durchweg positiv gesehen und der weitere zügige Fortgang
begrüßt.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
a.)
Der Rat der
Stadt beschließt die Verkleinerung des Geltungsbereiches entsprechend dem im
Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan-Entwurf.
b.)
Der Rat der
Stadt beschließt dem im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15/98 (504) nebst der Begründung vom
27.12.05 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung
ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der
Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit
der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich definiert sich wie folgt:
Gemarkung Dahl, Flur 17 und beinhaltet im wesentlichen die Flurstücke: 228,
232, 536, 584, 589, 590, 591, 594, 595, 601, 602, 688, 757, 758, 762, 763, 764,
765 und teilweise die Flurstücke 114, 588, 596, 642, 643 und 766.
