12.01.2006 - 4.3 Bebauungsplan Nr. 15/98 (504) - Wohnbebauung Ni...

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Wortprotokoll

Herr Wölm gibt eine kurze Einführung zur Vorlage und gibt die Diskussion, an der sich ebenfalls Frau Priester-Büdenbender und Herr Neuhaus beteiligen, frei.

 

Aufgrund des schon einige Jahre dauernden Verfahrens für den Bebauungsplan Niederkattwinkel wird die nun eingebrachte Vorlage parteiübergreifend als durchweg positiv gesehen und der weitere zügige Fortgang begrüßt.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

a.)   Der Rat der Stadt beschließt die Verkleinerung des Geltungsbereiches entsprechend dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan-Entwurf.

b.)   Der Rat der Stadt beschließt dem im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15/98 (504) nebst der Begründung vom 27.12.05 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich definiert sich wie folgt: Gemarkung Dahl, Flur 17 und beinhaltet im wesentlichen die Flurstücke: 228, 232, 536, 584, 589, 590, 591, 594, 595, 601, 602, 688, 757, 758, 762, 763, 764, 765 und teilweise die Flurstücke 114, 588, 596, 642, 643 und 766.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0