14.05.2019 - 6.13 Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 108 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Bögemann führt aus, dass der Naturschutzbeirat in den vorherigen Diskussionen mehrheitlich dem Bau eines solchen Objektes zugestimmt habe. Allerdings habe man jetzt festgestellt, dass in diesem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht davon geredet wird, dass 46 Bäume gefällt werden müssen und dafür Ersatzpflanzungen vorgenommen werden sollten. Von einem Ersatz für den dort fortfallenden Bolzplatz ist auch nirgendwo die Rede. Der 15 m breite und 150 m lange Streifen dient heute dazu den Feinstaub abzuhalten. Dies wird der Steifen in Zukunft nicht mehr können. Deswegen hat der Naturschutzbund dieser Vorlage nicht zugestimmt.

Herr Dr. Ramrath erklärt, dass Herr Bögemann seine Wortmeldung für den nächsten Tagesordnungspunkt abgegeben habe, da man jetzt erst bei dem FNP sei. Die Wortmeldung wird beim nächsten Punkt berücksichtigt werden.

Herr Meier meldet sich zu Wort und führt aus, dass man dies jetzt zusammen diskutieren könne. Man habe das Projekt Einzelhandel vorgestellt bekommen. Natürlich müssen für dieses Vorhaben Bäume gefällt werden. Diese werde man im Rahmen des B-Planverfahrens ersetzen. Hierzu wird es sicherlich eine Diskussion geben. Zu der Staubentwicklung führt er aus, dass man an dieser Stelle einen Ascheplatz habe. Zukünftig werde dort ein Supermarkt entstehen mit einem bepflanzten Dach, welches Staubbindend sei. Der Supermarkt wurde von der Bevölkerung an diesem Standort gewünscht.

Frau Hammerschmidt führt aus, dass es hier um einen Aufstellungsbeschluss gehe. Es geht nicht darum, dass man jetzt schon weiß welche Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden. Es werde hier ein Aufstellungsbeschluss für ein Vollverfahren getroffen. In einem Vollverfahren werden solche Dinge, wie Ausgleich, geprüft und berücksichtigt. Im Abwägungsverfahren werde dann geprüft wie man damit umgehen soll.

Herr Dr. Ramrath sagt, dass er über den Beschluss zum FNP (Vorlage 0352/2019) abstimmen lässt.

Hierüber wird abgestimmt.

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen

Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 108 Einzelhandel Emst zum Flächennut­zungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

 

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk-Mitte in der Ortslage Emst. Es wird begrenzt

-          durch die Bebauung an der Gerhart-Hauptmann-Str.  im Süden und

-          die Haßleyer Straße im Norden.

-          Die westliche Grenze des Plangebiets verläuft entlang des Fußweges neben Haus Gerhart-Hauptmann-Str.1  und die Karl-Ernst-Osthaus-Straße.

-          Die östliche Grenze liegt in Höhe des Hauses  Max-Planck-Str. 135 in nördli­cher Richtung bis zur B 54 (Haßleyer Straße).

 

chster Verfahrensschritt:

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit soll im Herbst

2019  erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

-

 

 

AfD

1

 

 

FDP

-

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=277706&selfaction=print