14.05.2019 - 6.15 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6/13 (650) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Ramrath erläutert, dass dieser Punkt in Zusammenhang mit dem folgenden, Einleitung eines Bebauungsplanes, stehe.

Frau Hammerschmidt führt aus, dass man vor einigen Jahren für einen Investor in einem Vollverfahren einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren eingeleitet habe. Für eine Einstellung des Verfahrens müssen alle Gremien entsprechend der Einleitung beteiligt werden. Dazu gehörte der Naturschutzbeirat. Nach Zuständigkeitsordnung braucht der Naturschutzbeirat nicht beteiligt werden. In Hagen ist es aber die Regel dass der Naturschutzbeirat beteiligt wird. Verfahren nach § 13a und § 13 b BauGB werden von der Verwaltung nicht für eine Beratung im Naturschutzbeirat vorgesehen, sondern nur für den UWA. Von daher war die Einstellung im Naturschutzbeirat und die Einleitung wurde nur im UWA vorgestellt.

Herr Dr. Ramrath sagt, dass er über den Einstellungsbeschluss abstimmen lassen möchte.

Herr Panzer meldet sich zum Einstellungsbeschluss zu Wort und sagt, dass die Beiden TOP zusammen gehören. Die Fläche ist schon seit längerem in der Diskussion. Die BV-Haspe hatte immer die Befürchtung, dass die Erschließungsmaßnahmen zulasten der Bürger gehen würden. Dies konnte man dadurch umgehen, dass hier ein Vorhabeträger die Erschließungsanlage bauen würde. In der Zeit von 2013 bis 2019 wurde diese nicht umgesetzt. Jetzt kommt die Fläche wieder als normaler B-Plan in die Diskussion. Dadurch stellt sich für die BV-Haspe wieder die Frage, wer bezahlt die Erschließungsanlage und wie hoch wären die Kosten. Herr Panzer weist darauf hin, dass der B-Plan für 4 Grundstücke durchgeführt werden soll, man habe auch noch keine Aussage zu dem Waldabstand. Hierzu wird nur auf einen Tauschvertrag hingewiesen. Was er aber nicht nachvollziehen kann ist die Durchführung des Verfahrens nach § 13 b BauGB. Denn über die Fläche werde schon seit Jahren diskutiert und hier nun ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen ohne Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erschließt sich ihm nicht.

Frau Hammerschmidt erläutert den Unterschied zwischen Realisierungs- und Angebotsplan. Der § 13 b BauGB wurde von dem Gesetzgeber vorgegeben um möglichst schnell Wohnbauflächen zu entwickeln. Der Gesetzgeber hat für dieses Verfahren die Grundlagen vorgegeben. Es besteht immer die Möglichkeit die Verfahrensart zu ändern. Frau Hammerschmidt erläutert anhand eines Planes die Flächen für den Grundstückstausch. Der Vertrag für den Tausch der Grundstücke wurde schon mit der WBH geschlossen.

Herr Dr. Ramrath sagt, dass die Fragen nach der Verfahrensart beantwortet wurden und fragt bei Frau Hammerschmidt nach ob sie auch die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines solchen B-Planes für 4 Grundstücke beantworten könne.

Herr Romberg führt aus, dass er der Meinung sei das die Frage der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in dem angesprochenen Vertrag mit der WBH geregelt wurde.

Hierzu wirft Frau Hammerschmidt ein, bei einem Verfahren nach § 13b BauGB werden keine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen benötigt.

Während der Diskussion wird noch die Frage gestellt, ob alles was jetzt hier erläutert wurde in der nächsten Vorlage auch dargestellt werde.

Frau Hammerschmidt beantwortet die Frage wie folgt. Dies werde alles in einem Städtebaulichem Vertrag geregelt. Der Vertrag wird entsprechend dem Stand des Verfahrens der Politik zur Verfügung gestellt. Für dieses Verfahren wird ein Planungsbüro mit der Durchführung beauftragt. Die Planungskosten sind in dem Vertrag schon enthalten.

Herr Dr. Ramrath ist der Meinung, dass die Übernahme der Planungskosten die Frage nach der Sinnhaftigkeit doch erleichtern würde. Für die Entwicklung der 4 Grundstücke würde man keine eigenen Ressourcen in Anspruch nehmen

 

Herr Dr. Ramrath fragt nach ob Bedenken gegen die Einstellung des Verfahrens bestehen. Dies ist nicht der Fall.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6/13 (650) - Wohnbebauung Waldstraße -.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

-

 

 

AfD

1

 

 

FDP

-

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=277369&selfaction=print