07.05.2019 - 7.1 Sachstand Teilflächennutzungsplan-Windenergie /...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Vogeler fasst die Vorlage kurz zusammen und geht insbesondere nochmals auf die Tatsache ein, dass mit Ablehnung der Vorlage die Stadt Hagen insgesamt, also alle Bezirke betreffend, die Steuerungsmöglichkeit für Windenergieanlagen aus der Hand gebe. Dann folgen die Einzelbeantragungen, was laufendes Geschäft der Verwaltung sei und diese, wo auch immer die Anlagen genehmigungsfähig seien, genehmigt werden. Darüber hinaus wird innerhalb des Verfahrens in der Offenlage allen die Möglichkeit gegeben, Anregungen und Bedenken vorzutragen.

 

An der nachfolgenden Erörterung nehmen die Herren Schulz, Beuth, Hoffmann, Dahme, Eiche sowie Frau Peddinghaus, Frau Buczek, Herr Huyeng, Herr Jobst und Herr Neuhaus teil.

 

Herr Schulz hält es für unbedingt erforderlich, der Vorlage heute zuzustimmen. So habe man in der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl immer die Auffassung der Verwaltung, hinsichtlich der Bestimmung von Vorrangzonen, geteilt. Für sehr schade halte er die Tatsache, dass Rat und Bezirksvertretung Hohenlimburg nicht  überzeugt werden konnten.

 

Herr Beuth hält es darüber hinaus für wichtig, neben der Kenntnisnahme auch eine Empfehlung an den Rat auszusprechen.

 

Dem Ratsbeschluss, so Herr Hoffmann, wurde auch mit Bedenken zugestimmt. Im Grunde ließe sich die Situation in Hagen auf ganz Nordrhein-Westfalen übertragen. So verließt Herr Hoffmann eine Aussage des Naturschutzbund Deutschlands betreffend der Stadt Hilchenbach: „Die Aussagen in der Begründung erzeugen den Eindruck, dass die Gemeinde immer substantiellen Raum für die Windenergie zur Verfügung stellen muss. Das ist allerdings nicht der Fall.“

Weiter zitiert Herr Hoffmann aus dem Windenergie-Erlass: „Ist hingegen im gesamten Gemeindegebiet keine geeignete Fläche zu finden, darf die Gemeinde keine Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan vorsehen, weil mit der Darstellung von, für die Windenergienutzung, ungeeigneten Flächen der Gesetzeszweck des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch verfehlt würde.“

Das auch in der Begründung zitierte Urteil, so Herr Hoffmann, gebe keinen konkreten Hinweis für das, was substantieller Raum ist. Dies stehe im Grund noch aus und sei kein, vom Gericht festgelegter, richtiger Rechtsbegriff. So komme es immer auf den Einzelfall an. Auch der Stand der Technik, was die Höhe solcher Anlagen betreffe, liege schon weit über 150 m. So sei es schon bezeichnend, dass es in einem Land, in dem die Windenergie eine so wichtige Rolle spiele, kaum wissenschaftliche Untersuchungen zu negativen Auswirkungen der Windkraft gebe. So bleibe seine skeptische Haltung dazu.

 

Herr Dahme führt aus, dass man ja zur Windkraft stehen könne, wie man will – ob positiv oder kritisch. Hier aber gehe es um Planungsrecht und nicht um Gefühle. So habe er es als sehr bezeichnend empfunden, dass kurz vor dem Ratsbeschluss im überregionalen Teil der Rundschau die Aussage vom Vorsitzenden beim Bundesverwaltungsgericht in Münster dazu zu lesen war. Danach gehen Einzelfallentscheidungen nach Bundesrecht, wonach die Abstände weitaus geringer festgelegt sind, als das was hier beabsichtigt ist. In Einzelfallentscheidungen, so Herr Dahme, gehe es nur noch nach Bundesimmissionsschutzgesetz, wonach die Schwellenwerte noch viel geringer sind.

 

Herr Eiche schließt sich den Ausführungen des Herrn Hoffmann an. Entscheidend sei doch auch die Aussage, dass nur genehmigungsfähige Anlagen auch genehmigt werden. Das bedeute noch lange nicht,  dass es dann überall Anlagen geben wird. Auch hier werde es viele Klagen geben. Ferner könne man Windkraftgegnern nicht vorwerfen, nicht mit offenen Karten gespielt zu haben. So gehe es mehr um die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen, je höher desto lohnender.

 

Alle Gegenstimmen für eine Planung, so Herr Beuth, gehen ein großes Risiko ein, das zu bekommen, was möglicherweise alle nicht wollen. So gebe es Flächen in Hagen, auf die man mit einer Planung Einfluss nehmen kann. Einzelanträge werden dann allerdings nur noch nach Bundesrecht entschieden.

 

Die Frage von Frau Peddinghaus nach den Abständen wird von Herrn Dahme nochmals beantwortet. 

 

Herr Huyeng macht deutlich, dass die wesentliche Diskussion im Rat zu führen sei, da dieser bereits endgültig beschlossen habe und die Verwaltung mit dieser Vorlage  erneut die Konsequenzen verdeutlicht dargestellt hat. Ob es noch weitere Ansätze gebe, werde man mit dem neuen Dezernenten besprechen, was dann gegebenenfalls erst im Rat bekannt gegeben werden kann.

 

Herr Jobst macht in der Vorlage auf der Seite 7 zum Punkt 2 auf die angegebene juristische Grundlage zum substantiellen Raum aufmerksam. Danach gebe es eine Bestimmung.

 

Herr Neuhaus führt aus, dass man gemeinsam Windenergiezonen ausgewiesen und mit einem Ratsbeschluss dazu beigetragen habe, sich auf den Hagener Süden konzentrieren zu wollen. Auch habe man sich gemeinsam mit der Bezirksvertretung Hohenlimburg auf größere Abstände geeinigt. Das dies vom Rat dann abgelehnt wurde, wohlwissend, dass dann kein Raum mehr übrig bleibe, liege möglicherweise an der unzureichenden Kenntnis der Ratsfraktionen bezüglich der Konsequenzen, die daraus entstehen.

Auch Enervie habe Interesse an Windenergieanlagen. So werde die Politik, die eigentlich die Vorgaben machen sollte, keinen Einfluss mehr darauf haben. So fragt Herr Neuhaus, wem bewusst sei, dass eine Anlage 70.000 Euro Gewerbesteuer einbringe. Wie viele Betriebe in Hagen müsse man zusammenfassen, die diesen Betrag einbringen.

 

Weiterer Erörterungsbedarf besteht nicht.

 

Herr Dahme verliest einen Beschlussvorschlag über den er wie folgt abstimmen lässt:

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufgrund des als hoch einzuschätzenden Risikos, dass der zurzeit bestehende FNP mit seiner 55. Teiländerung und den 10 vorhandenen Windenergieanlagen als unwirksam festgestellt wird,

 

und die Bezirksregierung Arnsberg das aktuell laufende Teilflächennutzungsplanverfahren bereits als nichtschlüssiges Gesamtkonzept mit zu wenig substanziellen Raum bewertet hat,

 

nimmt die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl die Vorlage zustimmend zur Kenntnis,

 

und empfiehlt als Gremium des am meisten betroffenen Stadtbezirkes dem Rat,

 

die Verwaltung zu beauftragen,

 

für die im gesamtstädtischen Windenergieanlagenkonzept ermittelten sechs Konzentrationsflächen (Anlage Abbildung 4, blauumrandete Flächen)

die Offenlage mittels Beschlussvorlage vorzubereiten

und diese möglichst zeitnah den vorberatenden Bezirksvertretungen, den Ausschüssen, sowie dem Rat als Beschlussorgan vorzulegen,

 

um der Gefahr von einfachen Genehmigungsverfahren durch Bauanträge nach dem BImSchG und damit einer von der Politik nicht mehr zu steuernden Errichtung einer Vielzahl von Windenergieanlagen im gesamten Stadtgebiet entgegenzuwirken,

 

und in einem geordneten Verfahren den Trägern Öffentlicher Belange und allen Bürgerinnen und Bürgern nochmals die Möglichkeit zu geben, ihre Anregungen und Bedenken vorzutragen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

 

1

 

FDP

-

-

-

AfD

 

1

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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