09.04.2019 - 4.3 Sachstand Teilflächennutzungsplan-Windenergie /...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Hammerschmidt erläutert die Vorlage und weist eindringlich darauf hin, dass die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 13.12.2018 aus Sicht der Verwaltung nicht umsetzbar ist, da die vom Rat beschlossene Festlegung der Konzentrationszonen  nicht rechtskonform ist. Die Begründung hierfür ist der Vorlage zu entnehmen.   

 

Herr Voss weist darauf hin, dass ein gegen geltendes Recht verstoßender Beschluss zu beanstanden ist. Die Nichtausübung dieses Rechtes führt zu einer zeitraubenden und fruchtlosen Diskussion.

 

Herr Krippner stimmt Herrn Voss zu. Seiner Ansicht nach steht der Verwaltungsvorstand in der Pflicht, ein lösungsorientiertes Ergebnis herbeizuführen.

 

Herr Sondermeyer bemängelt, dass die Vorlage 0313/2019 lediglich vom Rat zur Kenntnis genommen werden soll. Er hätte sich einen klaren Beschlussvorschlag der Verwaltung gewünscht, mit dem weitergearbeitet werden kann.  

 

Frau Fischer erklärt, dass die Berichtsvorlage auf Wunsch des Verwaltungsvorstandes erstellt wurde, um sie in allen beteiligten Gremien zur Kenntnis zu geben.

Anhand von Karten, die Bestandteil der Vorlage sind, erläutert sie, dass die Vorgabe des Rates lediglich Standorte ermitteln lässt und keine Flächen. Auf der Flächennutzungsplanebene werden jedoch Flächen bzw. Konzentrationszonen benötigt. Mit den beschlossenen Vorgaben kann kein substanzieller Raum ermittelt werden.

 

Herr Leisten ist der Auffassung, dass die Aufgabe der Verwaltung darin besteht, den vom Rat der Stadt Hagen gefassten Beschluss pflichtgemäß umzusetzen. Er zweifelt die Richtigkeit der Bedenken der Verwaltung an und schlägt seinerseits den Zusatzbeschluss vor. 

 

Herr Schmidt ergänzt, dass die aufgeführten Bedenken der Verwaltung auch schon vor dem Ratsbeschluss bekannt waren. Es existiert jedoch eine anwaltliche Einschätzung, die die Auffassung der Verwaltung nicht teilt. Von daher sollte man die endgültige Entscheidungsfindung seiner Meinung nach der Bezirksregierung Arnsberg überlassen.

 

Frau Fischer trägt nochmals vor, dass mit der Vorgabe des Rates keine Zonen nach FNP ermittelt werden können, sondern lediglich Standorte. Sie bezweifelt, dass die Bezirksregierung Arnsberg aufgrund der beschlossenen Vorgaben eine Genehmigung erteilen wird.  

 

Frau Nigbur-Martini schließt sich den Herren Leisten und Schmidt an, die Bezirksregierung Arnsberg entscheiden zu lassen. Der Begriff des substanziellen Raumes ist gesetzlich nicht festgeschrieben, sondern wird lediglich im Einzelfall durch Gerichtsurteile festgelegt. Von daher reicht ihr die Aussage der Verwaltung nicht aus, dass die Vorgaben voraussichtlich nicht ausreichen oder genehmigt werden. Um zu einem Ergebnis zu gelangen, sollte der Weg des Ratsbeschlusses weitergegangen werden.

 

Herr Strüwer meint, dass die Verwaltung seit Beginn des Verfahrens keine Bereitschaft gezeigt hat, die Interessen der Bürger sowie der Politik zu akzeptieren oder politische Beschlüsse zu berücksichtigen. Es würde seitens der Fachverwaltung stur an der ursprünglichen Offenlage festgehalten, selbst nach der mehrheitlichen Beschlussfassung im Rat ist keine Widerspiegelung des politischen Willens erkennbar.

 

Frau Pfefferer schließt sich ihren Vorrednern nicht an.

Sie führt zum Thema substanzieller Raum aus, dass die von der Verwaltung ursprünglich vorgeschlagenen Konzentrationszonen weniger als 4 % des Hagener Stadtgebietes umfasst hätten. Nach Umsetzung der Vorgaben des Ratsbeschlusses würden diese Zonen nur noch 0,5 % des Stadtgebietes umfassen. Das könnte man durchaus nicht mehr als substanziellen Raum bezeichnen, im Gegensatz zu den ursprünglich vorgeschlagenen 4%. Sie appelliert an das Gremium, die legitime und rechtskonforme Umsetzung des Verfahrens zu wählen.

 

Herr Reinke schließt sich den Worten von Herrn Strüwer an und richtet die Frage an die Verwaltung, inwiefern die bereits bestehenden Standorte der Windenergieanlagen in die Berechnungen eingebunden wurden.

 

Frau Fischer erteilt die Auskunft, dass die zehn bereits vorhandenen Windenergieanlagen Bestandsschutz genießen, solange sie bestehen und in Betrieb sind. Sollten diese Windenergieanlagen beizeiten mal abgebaut werden, dürfen neue Anlagen nur in den neuen Konzentrationszonen errichtet werden, so sieht es die Gesetzgebung der Flächennutzungsplanung vor. 

 

Frau Hammerschmidt weist den Vorwurf zurück, die Verwaltung würde gegen die Politik steuern. Ihre Arbeit besteht als Fachverwaltung darin, die Politik fachlich zu beraten und juristisch zu informieren, das hat sie getan. Wenn der Ratsbeschluss unter allen Umständen umgesetzt werden soll, so werden am Ende Gerichte über die Rechtskonformität zu entscheiden haben. 

Zu dem anwaltlichen Schreiben erwähnt sie, dass der Fachanwalt Kaldewei in seinen Ausführungen selbst schreibt, dass weder das Bundesverwaltungsgericht, noch die Oberverwaltungsgerichte verbindliche Kriterien für die substanzielle Raumverschaffung benannt haben. Diese Kriterien müssen also sachlich begründbar und verbindlich sein und können nicht willkürlich angewendet werden.

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Beschluss:

  1. Der Rat nimmt die Berichtsvorlage zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die im Dezember 2018 beschlossene Formel auf FNP-Ebene nicht umsetzbar ist.

 

  1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung versucht hat, zumindest die Abstandszuschläge der Formel zu berücksichtigen. Es verbleiben nur 2 Restflächen mit je < 3 ha. Die Voraussetzung, als Kommune die Windenergie­planung mit Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB steuern zu können ist damit nicht erfüllt, da der Windenergie kein substanzieller Raum gewährt wird.

 

4.Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass um das Verfahren Teilflächennutzungsplan-Windenergie fortführen zu können und um abschließend die Erteilung der Genehmigung (Bezirksregierung Arnsberg) zu erhalten, ein Beschluss notwendig ist, der zur Darstellung von Konzentrationszonen im FNP führt, die der Windenergie substanziellen Raum gewähren.

 

 

Zusatzbeschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg nimmt die Vorlage der Verwaltung ablehnend zur Kenntnis.

Die Verwaltung bleibt aufgefordert, ihrer Verpflichtung nachzukommen, den bezeichneten Ratsbeschluss umzusetzen.

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Abstimmungsergebnis Beschlussvorschlag:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

 

6

 

SPD

 

3

 

Bürger für Hohenlimburg

 

3

 

Bündnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

 

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

1

Dagegen:

13

Enthaltungen:

0

 

 

 

Abstimmungsergebnis Zusatzbeschluss:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

6

 

 

SPD

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg

3

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

1

 

HAGEN AKTIV

1

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

1

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage