09.04.2019 - 4.1 Fortschreibung Lärmaktionsplan (LAP) Stufe II (...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Schmidt kritisiert die unter Punkt 21 der Maßnahmenliste für den Stadtbezirk Hohenlimburg vorgesehene Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der Henkhauser Straße, die wegen der Anwohnerstruktur wenig Sinn macht.

 

Herr Reinke fragt nach, welche Maßnahmen ergriffen werden, damit das LKW-Vorrangnetz von den LKW-Fahrern berücksichtigt und genutzt wird.

 

Herr Voss regt an, die Geschwindigkeit auf der A 46, die mitten durch das Wohngebiet führt, in beiden Fahrtrichtungen zu begrenzen.

Außerdem kritisiert er die in der Anlage beigefügten, wenig aussagekräftigen Karten.

 

Herr Winkler erläutert, dass es sich um Prinzipsskizzen handelt, die lediglich dazu dienen sollen, die Dominanz von Straßen und Autobahnen im Stadtbezirk darzustellen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Bundesautobahnen unterliegen nicht einzig den Kommunen, sondern dem Landesbetrieb NRW.

Zu der Frage von Herrn Reinke trägt er vor, dass das LKW-Umleitungsnetz bereits vorhanden ist und auch kontrolliert wird. Jedoch ist eine flächendeckende Kontrolle personell nicht möglich.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Henkhauser Straße soll nicht einer speziellen Anwohnerschaft dienen, sondern gilt als zusammenhängender Lärmschutz für ein großflächiges Gebiet.

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Lärmaktionsplan (LAP) Stufe III in der vorliegenden Fassung.

2. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, den LAP Stufe III im Amtsblatt öffentlich bekannt zu geben und das Internet entsprechend zu aktualisieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

6

 

 

SPD

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg

3

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage