04.04.2019 - 4.2 Vorschlag der Fraktionen SPD, Bündnis 90 / Die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 04.04.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Jan Blümel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr König erläutert kurz die Hintergründe der Resolution.
Herr Dr. Ramrath kritisiert, dass die SPD-Fraktion im Vorfeld der Antragsstellung nicht versucht habe, einen intrafraktionellen Konsens zu finden. Inhaltlich ist man zu der Thematik anderer Auffassung als die SPD-Fraktion. Er weist darauf hin, dass bei den letzten Wahlen etwa 75 % der Oberbürgermeister im ersten Wahlgang gewählt wurden. Die Erfahrungen zeigen, dass bei einem zweiten Wahlgang die Wahlbeteiligung dramatisch sinke. Dies hat zur Folge, dass der in der Stichwahl gewählte Kandidat weniger Stimmen als im ersten Wahlgang erhält. Dies sei insbesondere dann demokratietheoretisch problematisch, wenn der letztlich gewählte Kandidat absolut weniger Stimmen erhält, als sein Konkurrent im ersten Wahlgang hatte. Daher kann man sich der Argumentation nicht anschließen.
Bei der weiteren Thematik ist noch deutlicher, dass das gesetzgeberische Verfahren sachlich richtig ist. Die Wahlbezirke sollen sich seiner Meinung nach nicht auf die Zahl der Einwohner, sondern auf die Zahl der Wahlberechtigten stützen. Dadurch haben die einzelnen Wahlbezirke in der Wählerschaft das gleiche Gewicht. Außerdem haben dadurch diejenigen, die ihre Wahlkreise direkt gewinnen und in die Räte einziehen, das gleiche Stimmenvolumen auf sich gezogen haben müssen. Er resümiert, weshalb in der Vergangenheit anders geurteilt wurde bei der Bildung der Wahlkreise.
Herr Kiszkenow erklärt, dass die Fraktion Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen dem ersten Punkt der Resolution zustimmt, den zweiten aber ablehnt.
Herr Thielmann schließt sich der Argumentation von Herrn Dr. Ramrath an. Er untermauert diese damit, dass Herr Oberbürgermeister Schulz im ersten Wahlgang 31.912 Stimmen erhalten hat. Dies entspricht 47,8 % der abgegebenen Stimmen. Im zweiten Wahlgang erhielt er 62,7 %, aber nur etwa 29.000 Stimmen. Die Legitimation durch den Wähler war im ersten Wahlgang größer als im zweiten.
Herr Hentschel kann nicht nachvollziehen, dass die Bürgerschaft jetzt in eine Zweiklassengesellschaft geteilt werden soll, bei der die einen ein Wahlrecht haben, die anderen jedoch nicht. Weiterhin erläutert er die Hintergründe der Mehrheitsverhältnisse und die Zusammensetzung einiger Wahlkreise. Er bezweifelt, dass man die Legitimation an den absoluten Stimmen in einem zweiten Wahlgang ablesen kann. Jedem Wähler sei es unbenommen, auf die Abgabe seiner Stimme zu verzichten.
Herr Eiche stellt den Geschäftsordnungsantrag, über die einzelnen Punkte getrennt abzustimmen.
Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Eiche abstimmen.
Die getrennte Abstimmung wurde einstimmig beschlossen.
Herr Dr. Bücker erklärt, dass die Fraktion Hagen Aktiv der Resolution zustimmen wird. Er führt aus, dass die Abschaffung der Stichwahl dazu führen würde, dass aufgrund des einzelnen Wahlgangs die kleineren Parteien und Wählergemeinschaften benachteiligt werden würden. Er befürchtet, dass der Wähler dann nur nach Erfolgsaussichten wählen würde und nicht aus Überzeugung. Weiterhin sind gewählte politische Vertreter für alle Bürger da und müssen auch diejenigen vertreten, die nicht zur Wahl gehen durften.
Herr König ist unabhängig von einzelnen Argumentationen der Auffassung, dass es der CDU-Fraktion darum gehe, bestimmte Ergebnisse bei den Wahlen durchsetzen zu können. Er untermauert dies damit, dass regelmäßig CDU-Kandidaten im ersten Wahlgang absolut am meisten Stimmen erhalten, bei der anschließenden Stichwahl jedoch nicht gewinnen. Er weist die Kritik, dass der Antrag im Vorfeld nicht interfraktionell besprochen wurde, dahingehend zurück, dass mit dem Geschäftsführer der CDU-Fraktion ein Gespräch geführt wurde. Das Ergebnis war, dass man diesen Antrag als Fraktion nicht unterstützen werde. Herr König bittet trotz der getrennten Abstimmung um eine Zustimmung zu beiden Punkten.
Herr Sondermeyer führt Beispiele an, bei denen auch international bei der Wahl zu Staatpräsidenten eine Stichwahl im Wahlrecht verankert ist.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen fordert die Landesregierung auf:
- Auf die geplante Änderung des Kommunalwahlgesetzes zur Abschaffung der Stichwahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten zu verzichten und die Stichwahl beizubehalten.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB |
|
| 1 |
SPD | 18 |
|
|
CDU |
| 20 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 5 |
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Hagen Aktiv | 4 |
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Die Linke | 3 |
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AfD | 2 |
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FDP |
| 3 |
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BfHo/Piraten Hagen | 3 |
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Pro Deutschland |
| 1 |
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fraktionslos | 1 |
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X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
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Dafür: | 36 | ||
Dagegen: | 24 | ||
Enthaltungen: | 1 | ||
- Auf die geplante Änderung in § 4 Abs. 2 KWahlG, nach der bei der Einteilung der Wahlbezirke künftig die Nicht-EU Ausländer bei der Berechnung der Einwohnerzahl nicht mitgezählt werden sollen, zu verzichten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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147,5 kB
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