04.04.2019 - 5.17 Stellungnahme der Verwaltung zu den Aussagen de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.17
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 04.04.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert den Inhalt der Vorlage und des Antwortschreibens der Bezirksregierung Arnsberg. Er merkt an, dass die Quelle der Daten zu keiner Zeit strittig war. Er teilt mit, dass seiner Ansicht nach aus den vorhandenen Daten die falschen Schlussfolgerungen gezogen worden sind. Er sagt zu, dass die Verwaltung das Altlastenkataster nochmals überprüfen wird.
Herr König bittet darum, die ermittelten Ergebnisse dem Stadtentwicklungsausschuss zur Verfügung zu stellen.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt dies zu.
Herr Panzer kritisiert die Stellungnahme der Verwaltung, die seiner Meinung nach deutlich zu kurz ausgefallen ist. Er glaubt, dass zum jetzigen Zeitpunkt niemand in der Verwaltung genau weiß, wie groß die Altlastenflächen in Hagen genau sind. Er kritisiert, dass die Vorlage nicht auf bereits (teil-)sanierte Altlastenflächen eingeht. Er schätzt, dass sich die Zahl auf etwa 200 beläuft.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass es sich bei der Stellungnahme um die Aufarbeitung der in der Zeitung genannten Daten handelt. Demnach haben nur 2,88 % der Flächen eine Größe von über 500 qm oder sind Flächen, die tatsächlich entwickelt werden können, weil die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Aus Sicht der Verwaltung ist die Aussage, dass in Hagen genügend Flächen vorhanden sind, um die Gewerbeflächenproblematik zu lösen, nicht korrekt.
Herr Grothe ergänzt, dass zu den 2,88 % der Flächen beispielsweise auch die Flächen der Firma Brandt gehören, bei der aktuell an einer Nutzbarmachung gearbeitet wird. Der Umweltverwaltung liegen die Flächen vor, aber die Planungsverwaltung kann nur mit wenigen Flächen arbeiten.
