04.04.2019 - 5.13 Berichterstattung zum Kommunalinvestitionsförde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.13
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 04.04.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/S - Dezentraler Steuerungsdienst
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Kaufmann berichtet, dass die Verwaltung beauftragt wurde, für die kommende Schulausschusssitzung eine Vorlage zum Pavillon an der Grundschule Hestert zu erstellen. Bei der Grundschule Wesselbach gibt es aus Sicht der Verwaltung keinen Grund, die notwendige Sanierung der Schule oder der Fenster in Frage zu stellen. Hinsichtlich der baulichen Umsetzung wird derzeit geprüft, was zu veranlassen ist.
Herr Reinke erklärt, dass die CDU-Fraktion der Vorlage zustimmt. Er möchte nur sichergestellt wissen, dass dadurch nicht der Ratsbeschluss vom 13.12.2018 ersetzt wird, welcher die Fenstersanierung der Grundschule Wesselbach in die nächste Tranche mit aufnimmt.
Herr Oberbürgermeister Schulz stellt klar, dass die Schließung der Grundschule Wesselbach nicht zur Debatte steht.
Herr Grothe ergänzt, dass die einzige Frage ist, ob die Kosten der Fenstersanierung in dem veranschlagten Rahmen bleiben oder zusätzliche Mittel beschafft werden müssen.
Herr König möchte wissen, ob aus diesem Fördertopf auch OGS-Plätze geschaffen werden können.
Herr Grothe erklärt, dass dieses Programm unter dem Vorbehalt steht, dass es nicht für Kapazitätserweiterungen an Schulen genutzt werden darf. Er sagt hierzu aber nochmals eine Prüfung zu.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Sachstandsbericht mit den Veränderungen der Maßnahmenliste nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Abschnitt, die Bestandteil der Vorlage ist, zur Kenntnis.
2. Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen Maßnahmen für 2019 bis 2021 gem. beigefügter Prioritätenliste der Bezirksregierung Arnsberg als drittes Maßnahmen-paket (3. Tranche) gemäß Punkt 2 der Begründung zur Plausibilitätsprüfung vorge-legt und anschließend realisiert werden.
3. Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
4. Der Rat ermächtigt den Stadtkämmerer, die erforderliche Mittel zur Durchführung der Maßnahmen, die noch 2019 durchgeführt werden sollen, im Rahmen des Förderprogramms außerplanmäßig bereitzustellen.
5. Die für die Jahre 2020 und 2021 erforderlichen Mittel werden zum Haushaltsplan angemeldet und berücksichtigt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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33,6 kB
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