20.03.2019 - 6.7 Bebauungsplan Nr. 4/19 Wohnbebauung Im Langen L...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 20.03.2019
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Kingreen führt an, dass es sich um eine sehr große Fläche handelt, die bebaut werden soll. Von daher findet sie es nicht in Ordnung, dass man vorher keine Bürgerbeteiligung durchführt. Ihrer Meinung nach bräuchte man für Emst einen Bebauungsplan, da hier immer wieder Bebauungen durchgeführt werden.
Im weiteren Verlauf diskutieren Frau Kingreen, sowie die Herren Meier, Hoffmann und Panzer. Herr Dr. Braun macht darauf aufmerksam, dass wenn man das Verfahren nach § 13a durchführe, nicht einmal Ausgleich oder Ersatz notwendig werden würde.
Herr König weist auf die grundsätzlich getroffene Entscheidung hin, dass dieser Platz bebaut werden muss, um eine andere entsprechende Maßnahme zu finanzieren. Im Übrigen sei dieses Projekt mehrfach in vielen Bürgerversammlungen diskutiert worden, Widerspruch habe es nicht gegeben.
Herr Arutyunyan möchte zu Protokoll geben, dass er zwar nicht mit abstimmen darf, jedoch sämtliche Bedenken teile und gegen den Originalbeschluss stimmen würde.
Beschluss:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten im anstehenden Verfahren auf die Anwendung des §13a BauGB zu verzichten.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD |
| 5 |
|
CDU |
| 5 |
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
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Hagen Aktiv | - | - | - |
Die Linke | 1 |
|
|
AfD |
|
| 1 |
FDP | - | - | - |
BfHo/Piraten Hagen |
| 1 |
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x | Mit Mehrheit abgelehnt | ||
| |||
Dafür: | 3 | ||
Dagegen: | 11 | ||
Enthaltungen: | 1 | ||
Beschluss:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im Langen Lohe nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) abzusehen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Emst und wird durch die Bebauung Mallnitzer Straße, die Straße im Langen Lohe und die Lohestraße begrenzt. Die genaue Abgrenzung kann dem im Sitzungssaal aushängenden Plan entnommen werden.
Nächster Verfahrensschritt:
Es besteht die Absicht, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes im vierten Quartal dieses Jahres durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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