19.03.2019 - 5.2 Naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 Bund...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Hülsbusch wünscht mehr Informationen über die Einschränkungen des  Nutzungskonzeptes und beantragt die Durchführung eines Ortstermins.

 

Herr Blauscheck, Fledermausexperte und Geschäftsführer der Biologischen Station Hagen, erläutert seine Vorgehensweise. Der Stollen ist in der Betreuung durch die Biologische Station. In den letzten Jahren sind bis zu 4 Wasserfledermäuse dort kartiert worden. Bei den letzten Begehungen im Winterhalbjahr ist nur eine Wasserfledermaus in einem Teil des Stollens festgestellt worden, der außerhalb des beantragten Nutzungsbereiches liegt. Der Stollen ist kein Sommerlebensraum für Fledermäuse.

 

Der Ortstermin soll außerhalb der Fledermausschutzzeit ab April vor der nächsten Beiratssitzung stattfinden. Zeit und Wochentag des Termins werden im Gremium abgestimmt: an einem Donnerstag ab 17:00 Uhr. Der Termin wird bekanntgegeben.

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Beschluss:

 

Der Erteilung der naturschutzrechtlichen Befreiung gemäß § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz für die Nutzung des Stollen Funkenhaus zur Lagerung von Spirituosenfässern und zur Durchführung von Gästeführungen unter Berücksichtigung des Nutzungskonzeptes und der Artenschutzprüfung wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

1. Lesung

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Beschluss des Naturschutzbeirates:

 

Es wird ein gemeinsamer Ortstermin außerhalb des Schutzzeitraumes der Fledermäuse durchgeführt. Der Termin soll an einem Donnerstag um 17:00 Uhr stattfinden. Zu diesem Termin werden ebenfalls Herr Blauscheck als Fledermausexperte sowie Herr Weiske als Vertreter der lokalen Presse eingeladen.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage