19.03.2019 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 4/19 Wohnbebauung Im Langen L...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 19.03.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Meilwes spricht sich für eine Ablehnung des Beschlusses aus. Durch dieses vereinfachte baurechtliche Verfahren werden keine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzt. Der Stadt Hagen seien aber grundsätzlich Verfahren mit Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu empfehlen, um so auch Schäden, die z.B. durch Kyrill entstanden sind, beheben zu können. Aller Wahrscheinlichkeit nach werde dieses Verfahren rechtswidrig geführt. Nur unter einer Grundflächenzahl von 20.000 m² versiegelter Fläche kann ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden. In diesem Vorhaben gebe es 12.900 m² versiegelte Fläche. Nach § 19 (2) Baunutzungsverordnung sei aber auch immer § 19 (4) Baunutzungsverordnung implementiert. Zusammen erlauben diese beiden Regelungen eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl um 50 %. Bei einer noch zusätzlichen Innenenerschließung würde dieser Schwellenwert von 20.000 m² hier in diesem Falle überschrittet. Die nachfolgenden Gremien sollten hierauf hingewiesen werden und es sollte bei Zustimmung durch den Rat beim Oberbürgermeister juristisch moniert werden.
Auf Nachfrage von Herrn Sirringhaus erläutert Herr Dr. Braun die auch kritische Meinung der Umweltverwaltung. Das Projekt widerspreche mehreren Beschlüssen und Absichtserklärungen, wie Nachhaltigkeitsbeschluss, Biodiversität, Klimaanpassungskonzept.
Herr Meilwes erläutert, dass das Niederschlagswasser wahrscheinlich vollständig beseitigt und in die überlastete Kläranlage Fley abgeleitet werden müsste.
Herr Bögemann kritisiert, dass die Fläche nach eigener aktueller Inaugenscheinnahme bereits hergerichtet sei. Bis auf wenige Bäume seien die Gehölze schon entfernt und das Feuchtbiotop sei - ohne Beteiligung der Umweltbehörde - zugeschüttet worden.
Herr Meilwes empfiehlt für das zukünftige Verfahren, Photovoltaik, Solarthermie und Brauchwassernutzung festzusetzen.
Beschluss:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im Langen Lohe nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) abzusehen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Emst und wird durch die Bebauung Mallnitzer Straße, die Straße im Langen Lohe und die Lohestraße begrenzt. Die genaue Abgrenzung kann dem im Sitzungssaal aushängenden Plan entnommen werden.
Nächster Verfahrensschritt:
Es besteht die Absicht, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes im vierten Quartal dieses Jahres durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
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x | Einstimmig abgelehnt | ||
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Dafür: | 0 | ||
Dagegen: | 10 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Beschluss des Naturschutzbeirates:
Der Naturschutzbeirat lehnt aus formalrechtlichen und naturschutzrechtlichen Gründen die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung im Langen Lohe nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung ab. Es ist davon auszugehen, dass der zulässige Schwellenwert von 20.000 m² versiegelter Fläche unter Berücksichtigung der zulässigen Überschreitung nach § 19 (4) Baunutzungsverordnung inklusive der zu erwartenden Innenerschließung überschritten wird. Damit ist die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13a BauGB nicht zulässig.
Der Naturschutzbeirat weist darauf hin, dass grundsätzlich Bebauungspläne nur im ordentlichen Verfahren durchgeführt werden sollen, damit die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Wohle der Bürger Reparaturen von Schäden an Natur und Landschaft durchgeführt werden können.
Der Naturschutzbeirat kritisiert darüberhinaus die vorzeitige Entwertung der Pferdewiese, die Vernichtung des Feuchtbiotops durch Verschüttung und der Verlust einer weiteren landwirtschaftlichen Fläche durch die Neuanlage des neuen Kunstrasenplatzes.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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