21.03.2019 - 5.5 Satzung der Stadt Hagen über die abweichende Er...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 21.03.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Eiche zeigt sich verwundert, dass der Ertrag in großer Diskrepanz zu den Aufwendungen des Standesamtes stehe. Er würde gerne wissen, in welchen der aufgeführten Punkten es eine Diskrepanz gegeben habe. Eventuell müsse dort nachgesteuert werden. Die Diskrepanz sei auch bei geplanten Mehreinahmen von 50.000 Euro noch hoch.
Frau Thomzig teilt dazu mit, dass die Diskrepanz im System liege. Viele Amtshandlungen, wie beispielsweise die Beurkundungen von Geburten und Sterbefällen, seien gebührenfrei zu erbringen.
Man habe mit Ausnahme der Ambientetrauungen versucht, die Gebühren im Verhältnis zum Zeitaufwand anzupassen.
Herr Strüwer teilt mit, dass seine Fraktion festgestellt habe, dass viele betroffene Bereiche zur allgemeinen Daseinsvorsorge zählen würden und Zuschüsse vertretbar seien. Man habe sich die Situation im regionalen Umfeld erläutern lassen. Die Stadt Hagen habe bisher in allen Standesamtsbereichen am günstigsten angeboten und lange keine Gebühren mehr erhöht. Die vorgeschlagene maßvolle Erhöhung trage man daher mit.
Herr Hentschel teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, weil man noch eine Frage dazu habe, die man bis zur Ratssitzung klären werde.
Herr Kiszkenow informiert darüber, dass seine Fraktion die Erhöhungen bei den Ambientetrauungen für zu hoch halte und deshalb der Vorlage nicht zustimmen werde. Das würde das Hohenlimburger Trauzimmer benachteiligen. Er bitte um eine Abstufung, wie es sie vorher auch gegeben hätte.
Herr Wisotzki möchte wissen, seit wann es die Öffnungsregelung gebe, von der Verwaltungsgebührenordnung abzuweichen.
Frau Thomzig teilt mit, dass diese Öffnungsregelung existiere, seitdem die Gebührenregelung vom Bund auf das Land übergegangen sei. Anfangs hätten jedoch nur sehr wenige Kommunen davon Gebrauch gemacht.
Beschluss:
Die Satzung der Stadt Hagen über die abweichende Erhebung von Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) für Amtshandlungen nach dem Personenstandsgesetz (Gebührensatzung Personenstandswesen) vom __________ wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0219/2019) ist.
Realisierungstermin: 01.07.2019
Anlagen zur Vorlage
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48,6 kB
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