26.03.2019 - 6.11 Bebauungsplan Nr. 4/19 Wohnbebauung Im Langen L...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Ludwig beantragt, dass über die beiden Beschlusspunkte getrennt abgestimmt werden solle. Da sie dem Punkt b, Verzicht auf die Bürgerbeteiligung, nicht zustimmen werden.

Herr Hoffmann  zweifelt das Verfahren an. Er verweist auf die Stellungnahme des Naturschutzbeirates. In dieser wurde auf die Größe der Wohnbauflächen in  Zusammenhang mit der Geschoßflächenzahl hingewiesen. Er lehnt eine Bebauung an dieser Stelle ab und wird sich gegen diesen Beschluss und das Verfahren nach § 13a BauGB aussprechen.

Frau Masuch fragt nach, ob es schon konkretere Vorstellungen zu der Planung gäbe. Gibt es hier eine Nachfrage nach Einfamilienhäusern, die dann hier errichtet werden sollen oder ist dies noch relativ offen? Sie sei immer dafür ein einfaches Verfahren durchzuführen aber die Menschen die davon betroffen sind mit einzubeziehen. Dies erscheint ihr für diese Fläche sehr wichtig, denn es ist doch eine gravierende Änderung, wenn man eine Freifläche (Sportplatz) in eine Fläche mit einer Wohnbebauung umwandelt. Man solle überlegen wie man die Menschen und Interessenten auch in einem einfachen Verfahren zusammenbringen kann. Sie würde sich nicht damit einverstanden erklären, das Ganze mit Einfamilienhäusern vollzubauen und sich dabei darauf zu verlassen, dass dieses Gebiet nicht zu stark verdichtet wird. Denn man kann keinen Privatmann dazu veranlassen dort große Gärten anzulegen. Es sollten auch andere zukunftsfähige Wohngebäude ermöglicht werden.

Herr Meier führt aus, dass man mit der Ausweisung eines Plangebietes überhaupt keine Vorstellungen habe, was passiert da eigentlich. Es gäbe auch informelle Planungen die solch einem Verfahren vorweggenommen werden. Herr Meier denkt, dass solche Variantenplanungen auch dem Ausschuss noch vorgestellt werden. Damit man sich besser vorstellen könne wie die Erschließung erfolgt und die geplanten Häuser angeordnet werden. Es werde schon sehr lange über diesen Standort diskutiert. Er erinnert an den Vorschlag auf dem Marktplatz einen Supermarkt zu etablieren. Selbst die Bevölkerung hat inzwischen verinnerlicht, dass hier eine Wohnbebauung geben werde.

Frau Masuch wirft ein, dass die Vorstellung der Varianten nicht nur im Ausschuss sondern auch nach außen hin stattfinden sollte.

Frau Hammerschmidt sagt, mit dem Verfahren nach § 13a BauGB werde man schneller zu Baurecht kommen. Es ist aber jederzeit möglich eine Bürgerbeteiligung / Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. In einer  Bürgerbeteiligung / Offenlage werden auch immer Varianten der möglichen Bebauung des Baugebietes vorgestellt.

Herr Reinke führt aus, dass schon lange über dieses Grundstück diskutiert werde und er hofft, dass man den Beschluss so fassen könne.

Herr Dr. Dr. Hülsbusch erläutert die ablehnende Haltung des Naturschutzbeirates.  Wenn man die Geschossflächenzahl mit 0,6 ansetzen würde, käme man schon sehr dicht an die 20.000qm Wohnbaufläche heran. Hier würden sie ein wenig mehr Transparenz begrüßen. Was sie außerdem bedauern ist der Verlust einer weiteren landwirtschaftlichen Fläche durch die Verlegung des Sportplatzes.

Herr Dr. Ramrath sagt, dass die grundsätzliche Entscheidung hier eine Wohnbebauung zu etablieren schon vor langer Zeit getroffen wurde. Hierbei wurde auch die Verlegung des Sportplatzes beschlossen. Frau Hammerschmidt hat auf die Bürgerbeteiligung hingewiesen, dass man jederzeit entscheiden könne solch eine durchführen zu lassen.

Herr Grothe sagt, dass der Sportplatz auf eine Fläche verlegt wird die als Ackerfläche genutzt werde. Aber dieser Standort wurde von allen Beteiligten favorisiert. Die vorliegenden Pläne sind schon ein wenig älter, so dass sie neu abgestimmt / überarbeitet werden müssen. Sobald dies geschehen ist werde man die Varianten im Ausschuss vorstellen.

Herr Dr. Ramrath lässt aufgrund des Antrages getrennt über die Beschlussvorschläge abstimmen.

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Beschluss:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im Langen Lohe  nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 3 Abs. 1 BauGB) und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) abzusehen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

 

Hagen Aktiv

 

1

 

Die Linke

 

1

 

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

4

Enthaltungen:

0

 

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Emst und wird durch die Bebauung Mallnitzer Straße, die Straße im Langen Lohe und die Lohestraße begrenzt. Die genaue Abgrenzung kann dem im Sitzungssaal aushängenden Plan entnommen werden.

chster Verfahrensschritt:

Es besteht die Absicht, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes im vierten Quartal dieses Jahres durchzuführen.

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Anlagen zur Vorlage

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