13.03.2019 - 5.2 Berichterstattung zum Kommunalinvestitionsförde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bald erläutert, dass die Maßnahmenliste um 6 neue Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von über 1,7 Mio. € erweitert worden sei. Damit seien 75 % des Gesamtpaketes mit Maßnahmen verplant.

In diesem Zusammenhang berichtet Herr Bald von den Schwierigkeiten bei der Auftragsvergabe. Alle Ingenieurbüros seien komplett ausgelastet. Auch das eigene Personal des Fachbereichs Gebäudewirtschaft sei trotz der personellen Verstärkung, die man erhalten habe, an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit angelangt.

 

Herr König bittet um einen kurzen Bericht zur Arbeitssituation beim Fachbereich Gebäudewirtschaft. Er möchte wissen, wie viele Projekte am Laufen seien, wie viele Mitarbeiter zur Verfügung stehen und welche Ressourcen geschaffen worden seien.

 

Daraufhin entgegnet Herr Bald, dass man versuchen werde, eine solche Darstellung spätestens bis zur übernächsten Sitzung vorzubereiten.

 

Herr Panzer bemängelt das Fehlen des Betrages unter Punkt 4. im Beschlussvorschlag, der außerplanmäßig bereitgestellt werden solle. Herr Bald sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

 

Auf die Frage von Herrn Panzer, warum die Rudolf-Steiner-Schule auf Seite 7 unter „Finanzielle Auswirkungen“ aufgenommen sei, erklärt Herr Bald, dass es sich dabei um keine städtische Einrichtung handele, deren Maßnahmen jedoch aus dem Förderpaket finanziert würden.

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Beschluss:

 

Der Fachausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen wie folgt zu beschließen:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Sachstandsbericht mit den Veränderungen der Maßnahmenliste nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Abschnitt, die Bestandteil der Vorlage ist, zur Kenntnis.

 

2. Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen Maßnahmen für 2019 bis 2021 gem. beigefügter Prioritätenliste der Bezirksregierung Arnsberg als drittes Maßnahmen-paket (3. Tranche) gemäß Punkt 2 der Begründung zur Plausibilitätsprüfung vorge-legt und anschließend realisiert werden.

 

3. Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.

 

4. Der Rat ermächtigt den Stadtkämmerer, die erforderliche Mittel zur Durchführung der Maßnahmen, die noch 2019 durchgeführt werden sollen, im Rahmen des Förderprogramms außerplanmäßig bereitzustellen.

 

5. Die für die Jahre 2020 und 2021 erforderlichen Mittel werden zum Haushaltsplan angemeldet und berücksichtigt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=274937&selfaction=print