21.02.2019 - 4.1 Vorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Meier erläutert den Inhalt und die Hintergründe des Antrags der SPD-Fraktion. Im Besonderen befürchtet er, dass durch die genehmigten Baumaßnahmen die gesamte Einstufung des Geländes als Allgemeines Wohngebiet aufgehoben und dieses anschließend als Gemengelage klassifiziert werden könnte. Auch hätten die Baumaßnahmen erhebliche Auswirkungen auf die umgebende Wohnbebauung. Bei erheblichen Auswirkungen fordert die Rechtsprechung, dass ein Bebauungsplanverfahren entscheidet, ob eine Baumaßnahme durchgeführt werden darf oder nicht. In diesem wäre dann eine entsprechende Abwägung alle Fakten für eine Entscheidung notwendig. Die Frage, ob hier Denkmalrecht greift, wurde mittlerweile geklärt. Neben dem Denkmalrecht können auch städtebauliche Gründe ausschlaggebend sein, wenn es sich um besonders erhaltenswerte Gebäude handelt. Diese Fragestellungen müssen vertiefend beurteilt werden. Abschließende Stellungnahmen stehen hier noch aus. Diese Fragen können in einem Bebauungsplanverfahren bewertet werden.

 

Herr Hentschel zieht den Antrag der Fraktion Die Linke. zurück und beantragt für diesen Tagesordnungspunkt namentliche Abstimmungen. Er ist verwundert über den Aufbau und den Inhalt der Stellungnahme der Verwaltung. Er kritisiert das Verhalten der GWG sowohl beim Übernahmeversuch der ha.ge.we als auch in diesem Bauvorhaben.

 

Herr Dr. Bücker erläutert den Inhalt des eingereichten Änderungsbeschlussantrags  der Fraktion Hagen Aktiv. Er berichtet, dass mit den betroffenen Bürgern Gespräche geführt wurden und eine Bürgerbeteiligung sehr wichtig ist. Er bittet darum, die Punkte 1 und 2 des Beschlussvorschlages zu tauschen, so dass der Sinn des Antrags deutlicher hervorsticht.

 

Herr Dr. Ramrath erklärt, dass für die CDU-Fraktion der Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss vom 20.03.2018 nach wie vor sachgerecht ist. Er erläutert die Hintergründe des Beschlusses und die Abläufe bis zum aktuellen Datum. Er hält die im Antrag der Fraktion Hagen Aktiv geforderte projektbezogene Bürgerbeteiligung für sinnvoll und teilt mit, dass die CDU-Fraktion den Antrag unterstützen wird. Er gibt auch zu bedenken, dass ein Großteil der Häuser im Block 1 nicht sanierungsfähig sind und bittet darum, den Abrisswunsch der Eigentümerin zu respektieren. Man könne keinen Eigentümer dazu zwingen, unwirtschaftliche Investitionen vorzunehmen. Ein Abriss würde sich mit dem Hagener Wohnungsmarktkonzept decken, bei dem innerhalb von zehn Jahren 3.500 Wohneinheiten vom Markt genommen werden sollen. Er kritisiert die Aussagen der SPD-Fraktion und erklärt, dass eine Bürgerbeteiligung nicht ausschließlich durch ein Bebauungsplanverfahren realisiert werden kann. Er ruft die vielfachen Informationsveranstaltungen in Wehringhausen in Erinnerung. Herr Dr. Ramrath stellt die Unterschiede zwischen den Bürgerbeteiligungen im offenen Verfahren nach § 34 Baugesetzbuch und der förmlichen Anhörung beim Bebauungsplanverfahren dar. Bei der vorgeschlagenen Bürgerbeteiligung können die Bürger in einem konstruktiven Dialog ihre Wünsche und Ideen einbringen. Er betont, dass das Bauvorhaben der GWG insgesamt gut für Wehringhausen, die Stadt Hagen und die Hagener Wirtschaft ist. Dabei stellt er auf die Wichtigkeit der Einrichtung des Lebensmittelmarktes und der geplanten Kindertagesstätte ab. Ein Verzicht auf die geplanten Plätze in der Kindertagesstätte würde vielen Familien in Wehringhausen schaden.

 

Herr Riechel schildert den Sachstand aus Sicht der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und stellt die unterschiedlichen Arten von Bürgerbeteiligungen dar. Der Beschlussvorschlag seiner Fraktion sieht einen Mediationsverfahren vor, welches er ausführlich erläutert. Er schlägt vor, den Antrag der Fraktion Hagen Aktiv zu unterstützen, bittet aber ebenfalls darum, die beiden Punkte des Beschlussvorschlages zu tauschen und die Notwendigkeit der Bürgerbeteiligung stärker auszuformulieren.

 

Herr Schmidt teilt mit, dass die Fraktion Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen den Antrag der SPD-Fraktion nicht unterstützen wird und dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses Folge geleistet werden sollte. Herr Schmidt erläutert die Hintergründe und die Abläufe der damals getroffenen Entscheidung. Er hat den Eindruck, dass ein hohes Maß an Zustimmung für das Bauvorhaben im Stadtteil Wehringhausen erkennbar ist. Aufgrund seiner Ausführungen schließt sich die Fraktion Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen dem Vorschlag der Fraktion Hagen Aktiv an, da dieser einen vermittelnden Charakter hat, aber trotzdem den baurechtlich korrekten Weg des Bauvorhabens geht.

 

Herr Sondermeyer führt aus, dass Herr Oberbürgermeister Schulz zugesagt habe, dass bis zur heutigen Ratssitzung keine Entscheidungen über die eingereichten Bauanträge fallen werden. Ihn haben Fotos erreicht, auf den nachgewiesen wird, dass im Innenhof des GWG Block 1 Bäume gefällt wurden. Zusätzlich möchte er wissen, ob auch schon in den Gebäuden Baumaßnahmen entgegen den Zusagen durchgeführt wurden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert nochmal seine mit dem Vorstand der GWG abgestimmte verbindliche Zusage. Ein anderer Sachstand liegt der Verwaltung nicht vor.

 

Herr Huyeng berichtet, dass lediglich genehmigungsfreie Strauchbeseitigungen durchgeführt wurden.

 

Herr Sondermeyer erklärt, dass die Einrichtung einer Kindertagesstätte grundsätzlich begrüßt wird. Jedoch hält er es für fragwürdig, dies als Druckmittel seitens der GWG zu nutzen, um einen Lebensmitteldiscounter zu errichten. Er gibt zu bedenken, dass es nicht nur wichtig sei, preiswerte Wohnungen vom Markt zu nehmen, sondern im Gegenteil, günstigen Wohnraum zu schaffen. Dabei bezieht er sich auf die Stellungnahme der Verwaltung zum Tagesordnungspunkt I.3.5. Er findet es bedenkenswert, dass die GWG zu diesem Zeitpunkt in einen Gestaltungsdialog treten will, obwohl sie bis dato weder mit der Bürgerinitiative noch den Anwohnern das Gespräch gesucht habe. Abschließend stellt er den schützenswerten Status des Einzelhandels auf der Lange Straße heraus.

 

Herr Hentschel stellt klar, dass die GWG ein Wirtschaftsbetrieb ist und keine gemeinnützigen Ziele verfolgt. Er zweifelt an den ehrlichen Absichten der Fraktion Hagen Aktiv aufgrund der wechselnden Ansichten zu Bürgerbeteiligungen. Weiterhin kritisiert er die fehlenden Sanierungstätigkeiten der GWG, die jetzt einen Abriss nach sich ziehen könnten.

 

Herr Meier verwehrt sich gegen die Aussage von Herrn Dr. Ramrath, dass sich die SPD-Fraktion investorenfeindlich verhält. Er erläutert die Unterstützungen in der näheren Vergangenheit bei baurechtlich eindeutigen Vorhaben. Er stellt heraus, dass der Rat der Stadt Hagen den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet ist und deren Interessen in solch einem sensiblen Bereich zu vertreten hat. Weiterhin berichtet er von der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses und der Auslegung der Genehmigungsfähigkeit von Baumaßnahmen. Er gibt zu bedenken, dass es bei einer fehlerhaften Abwägung und einer rechtswidrigen Entscheidung zu haftungsrechtlichen Problemen bei einer gerichtlichen Überprüfung kommen kann. Herr Meier befürchtet eine Reihe von Klagen, da seiner Meinung nach einige Tatbestände von der Verwaltung nicht richtig abgewogen seien. Man muss ebenfalls die Rechte der Anwohner des GWG Block 2 beachten, die durch den erhöhten Verkehrsfluss, welcher durch den Lebensmitteldiscounter verursacht wird, beeinträchtigt werden. Weiterhin gibt es bis jetzt kein Immissionsschutzgutachten, so dass eine abschließende Beurteilung der Verwaltung aus seiner Sicht gar nicht möglich ist. Herr Meier erklärt, dass man grundsätzlich hinter dem Wohnungsbaukonzept stehe, aber dazu auch angebotsgerechte Neubauten errichtet werden müssen. Diese Baumaßnahmen sind in der gesamten Stadt und nicht nur in besser gestellten Stadtteilen vorzunehmen. Die Ausführungen der CDU-Fraktion haben ihn nicht überzeugt. Die unterschiedlichen Ansichten machen deutlich, dass der Rat der Stadt Hagen dieses Verfahren an sich ziehen muss, um Schaden von der Stadt abzuwenden. Im Rahmen eines Abwägungsprozesses muss letztendlich zu einem vernünftigen Ergebnis gekommen werden.

 

Herr Thielmann stellt klar, dass dem Bürger nicht suggeriert werden darf, bei einem Verfahren nach § 34 Baugesetzbuch gebe es keine Bürgerbeteiligung und bei einem Bebauungsplanverfahren hätte der Bürger ein Mitspracherecht. Eine Bürgerbeteiligung im Bebauungsplanverfahren bedeute nicht Bürgermitbestimmung.

 

Herr Romberg erklärt, dass im Bebauungsplanverfahren kein Mitspracherecht besteht. Er erläutert die Beteiligung bei einem Bebauungsplanverfahren: Die Träger öffentlicher Belange und die Bürger haben die Gelegenheit, ihre Anregungen und Bedenken vorzutragen. Diese werden von der Verwaltung gesammelt und beurteilt. Kommt die Verwaltung dann zu der Ansicht, die Einwände seien nicht angebracht, werden diese negativ beschieden. Damit endet dann das Beteiligungsverfahren. Sollte der Antrag der Fraktion Hagen Aktiv beschlossen werden, ergibt das mehr Beteiligung durch den Bürger, als dies im regulären Bebauungsplanverfahren der Fall wäre. Er befürchtet, dass es bei der Diskussion nicht vorrangig um die Beteiligung der Bürger geht, sondern darum, das gesamte Verfahren zu verhindern.

 

Herr Eiche unterstützt den Antrag von Hagen Aktiv.

 

Herr Treß fasst zusammen, dass alle Beteiligten wissen, welche Baumaßnahmen in Wehringhausen durchgeführt werden sollen. Er geht davon aus, dass die Mehrheit der Anwohner mit dem Bau des Lebensmitteldiscounters und der Kindertagesstätte einverstanden ist. Daher sieht er nicht die Notwendigkeit, ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Er zieht einen Vergleich zum Fleyer Viertel.

 

Herr Klinkert merkt an, dass es für die Fraktion Hagen Aktiv keine leichte Entscheidung war, welcher Weg gegangen werden soll. Ausschlaggebend war letztendlich die Zeit, die ein Bebauungsplanverfahren dauern würde und der Bau der Kindertagesstätte. Weiterhin geht er auf die Belastung durch den Parkplatz des Lebensmitteldiscounters ein und zieht Vergleiche zu anderen Bauvorhaben in der Stadt, bei denen die Parksituation ein ausschlaggebender Punkt war. Herr Klinkert bezeichnet die GWG als verlässliche Partnerin, die mit den Herausforderungen verantwortungsvoll umgeht. Man sollte erfreut darüber sein, dass man in Hagen ein Wohnungsbauunternehmen hat, das sich für die Infrastruktur im jeweiligen Stadtteil verantwortlich fühlt.

 

Herr Rudel fasst die Diskussion aus seiner Sicht zusammen. Er stellt klar, dass bei einem Bebauungsplanverfahren letztendlich der Rat der Stadt Hagen der Entscheidungsträger ist und nicht der Investor. Er hält den von der Bezirksvertretung Mitte getroffenen Beschluss für sehr wichtig und fundiert, da die Bezirksvertretung direkt den Kontakt zu dem Stadtteil hält und die Meinung der Bürger dort repräsentiert werden. Er bemerkt, dass selbst die Meinungen innerhalb der Verwaltung gespalten seien. Dies äußert sich darin, dass der Stadtbaurat im Haupt- und Finanzausschuss eine Erklärung zu seiner Sicht auf das Bauvorhaben abgibt, welche nicht der der Verwaltungsspitze entspricht. Er würde sich wünschen, dass, wenn eine Entscheidung so viele unterschiedliche Fassetten und Meinungen hat, die Moderation zwischen allen Beteiligten früher begonnen hätte. Herr Rudel stellt fest, dass es ohne den Antrag der SPD-Fraktion zu keiner Diskussion gekommen wäre. Abschließend bekräftigt er abermals, dass in einem Verfahren nach § 34 Beugesetzbuch der Investor über das Bauvorhaben entscheidet und bei einem Bebauungsplanverfahren der Rat. Ob die Entscheidungen unterschiedlich ausfallen würden, vermag er jedoch nicht zu sagen.

 

Herr Strüwer erklärt, dass unwirtschaftlicher Wohnraum unter die Lupe genommen werden muss. So verweist er auf die Immobilien, die der Wirtschaftsbetrieb Hagen in den letzten Monate gekauft hat um diese zu sanieren und anschließend zu günstigen Preisen am Markt anzubieten. Er plädiert dafür, heute eine Entscheidung herbeizuführen.

 

Herr Sondermeyer befürchtet, dass es bei dem Beschluss über den Antrag von Hagen Aktiv zu der Situation kommt, dass die Bürger zwar beteiligt sind, am Ende jedoch trotzdem keinen Einfluss haben werden. Da er selbst an einer Veranstaltung in Wehringhausen teilgenommen habe, hat er einen anderen Eindruck von den Wünschen der Bürgerschaft, als die, die die Fraktion Hagen Aktiv transportiert.

 

Aufgrund des Geschäftsordnungsantrags der Fraktion Die Linke. lässt Herr Oberbürgermeister Schulz namentlich abstimmen. Er erläutert seine Abwägung, die dazu geführt hat, den Antrag der Fraktion Hagen Aktiv als den weitergehenden zu betrachten.

 

Herr König bestreitet dies und stellt für sich fest, dass der Antrag der SPD-Fraktion aus seiner Sicht der weitergehende ist.

 

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Beschluss:

 

1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, unverzüglich mit der GWG eine Vereinbarung zu schließen, die, bezogen auf das konkrete Bauvorhaben, eine Bürgerbeteiligung gewährleistet.

 

2. Mit Abschluss dieser Vereinbarung beauftragt der Rat der Stadt Hagen die Verwaltung, im Interesse einer zeitnahen Weiterentwicklung des Stadtraums Wehringhausen, die beantragte Errichtung einer KiTa und eines großflächigen Einzelhandels weiter auf dem Wege eines Genehmigungsverfahrens nach § 34 BauGB zu verfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Dafür

Dagegen

Enthaltung

Herr Andelija

 

X

 

Herr Arnusch

X

 

 

Herr Beyel

X

 

 

Frau Brandstätter

 

X

 

 

 

 

 

Herr Dr. Bücker

X

 

 

Herr Ciupka

 

 

 

Frau Cramer

X

 

 

Herr Eiche

X

 

 

 

 

 

 

Frau Engelhardt

 

X

 

Herr Erlmann

X

 

 

Frau Fischbach

X

 

 

Herr Dr. Fischer

X

 

 

 

 

 

 

Herr Fritzsche

 

 

X

Herr Dr. Geiersbach

 

X

 

Herr Gronwald

X

 

 

Herr Grzeschista

X

 

 

 

 

 

 

Frau Hentschel

 

X

 

Herr Hentschel

 

X

 

Herr Kämmerer

X

 

 

Herr Kempkens

 

 

 

 

 

 

 

Herr Kiszkenow

X

 

 

Herr Klepper

X

 

 

Herr Klinkert

X

 

 

Herr König

 

X

 

 

 

 

 

Frau Köppen

 

 

X

Herr Krippner

X

 

 

Frau Kulla

 

X

 

Herr Löher

X

 

 

 

 

 

 

Herr Mechnich

 

X

 

Herr Meier

 

X

 

Frau Neuhaus

X

 

 

Herr Niedergriese

 

X

 

 

 

 

 

Frau Niemann

X

 

 

Frau Öcal

X

 

 

Herr Panzer

X

 

 

Frau Pfefferer

 

X

 

 

 

 

 

Herr Dr. Preuß

X

 

 

Frau Purps

X

 

 

Frau Radke

X

 

 

Herr Dr. Ramrath

X

 

 

 

 

 

 

Herr Reinke

X

 

 

Herr Riechel

X

 

 

Herr Romberg

X

 

 

Herr Röspel

X

 

 

 

 

 

 

Herr Rudel

 

X

 

Frau Schlößer

X

 

 

Herr Schmidt

X

 

 

Herr Schrötter

 

X

 

 

 

 

 

Herr Schulz

 

 

X

Herr Söhnchen

 

X

 

Herr Sondermeyer

 

X

 

Herr Stange

 

X

 

 

 

 

 

Herr Stricker

 

X

 

Herr Strüwer

X

 

 

Herr Thielmann

X

 

 

Herr Thieser

 

X

 

 

 

 

 

Frau Timm-Bergs

 

X

 

Herr Treß

X

 

 

Herr Voigt

X

 

 

Herr Walter

X

 

 

 

 

 

 

Herr Wirth

X

 

 

Herr Wisotzki

 

X

 

Herr Oberbürgermeister Schulz

X

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

37

21

3

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

37

Dagegen:

21

Enthaltungen:

3

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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