14.02.2019 - 4.9 Integrationskonzept zur Zuwanderung aus Südoste...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Do., 14.02.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Güler Kahraman
Wortprotokoll
Herr Thieser schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 4.9. und 4.10. gemeinsam zu beraten.
Frau Kahraman erläutert die Integrationskonzepte. Es sind drei Workshops auf den Weg gebracht worden. Der erste umfasst den Bereich Bildung, der zweite Bereich umfasst Ausbildung und Arbeit und der Dritte den Bereich Teilhabe, in welchen auch der Bereich Sport mit integriert werden könnte. In diesen Workshops wurden jeweils Ziele erarbeitet und in den einzelnen Gremien vorgestellt. Der Vorschlag der Verwaltung ist es, einen Workshop mit dem Stadtsportbund, dem Servicezentrum Sport und einigen ausgewählten Mitgliedern des Sport- und Freizeitausschusses zu errichten, um weitere Ziele zu formulieren. Diese sollen dann in der Sommerpause vorgestellt werden.
Herr Thieser teilt mit, dass bereits in der letzten Sitzung des Hauptausschusses um eine Beteiligung des Sport- und Freizeitausschusses bei der Erarbeitung und Fortschreibung des Konzeptes gebeten und dies durch den Oberbürgermeister entsprechend zugesichert wurde.
Herr Raab teilt zur Wortmeldung des Herrn Dr. Fischer mit, dass die durch den Rat beschlossenen 500.000 €, jährlich aufgeteilt auf 100.000 €, bis zum Ende der Legislaturperiode, für Kinder und Jugendliche im Sportverein mit einem Flüchtlingshintergrund und einem Höchstalter von 25 Jahren zur Verfügung gestellt werden.
Herr Römer erachtet Integration als sehr wichtig und begrüßt diese. Sie muss auf Gegenseitigkeit beruhen. Bemängelt wird die Nennung der fehlenden Umsetzungsmöglichkeit der Vorlagen und der Integrationsmöglichkeiten im Einzelnen.
Frau Kahraman bestätigt, dass Integration beidseitig erfolgen muss. Eine Wertevermittlung muss erfolgen in Bezug auf das deutsche Grundgesetz und gelten für alle in Deutschland lebenden Bürger.
Herr Thieser teilt mit, dass der Hauptausschuss sich darauf verständigt hat, dass die Maßnahmenprojekte vorgestellt werden, um dann nach Verabschiedung der Konzepte auf politischer Ebene über diese diskutieren zu können.
Ergänzend hierzu gibt Frau Kahraman an, dass mit Akteuren der Workshops große Ziele und ein paar Maßnahmen formuliert wurden, die dann in der für die Umsetzung verantwortlichen Steuerungsgruppe im Weiteren erarbeitet werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|
