12.02.2019 - 3.1 Vorschlag zur Tagesordnung gem. § 6 Abs. 1 der ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr König erläutert den Antrag der SPD. Dieser stellt dar, dass man in der Innenstadt eine ausreichend große Anzahl von öffentlichen Stellplätzen bereitstelle. Um den Investoren entgegen zu kommen solle man als Stadt bei Bauanträgen / Nutzungsänderungen auf die Errichtung von neuen Stellplätzen verzichten.

Herr Schmidt führt aus, dass man diesen Antrag begrüßt. Er verweist auf die schon geführte Diskussion, als es um die Höhe der Stellplatzablösekosten ging. Man solle den Beschlussvorschlag ergänzen und die Stellplatzsatzung entfallen lassen, zumindest was die Gebühren betrifft.

Herr Romberg sagt, dass die CDU Fraktion dem Antrag nicht ablehnend genüberstehen würde. Es müsse eine konzeptionelle Darstellung von der Verwaltung erarbeitet werden, damit man dem Antrag, wenn genauere Zahlen vorliegen, auch folgen kann. Es solle praktisch ein Entwicklungskonzept erstellt werden.

Herr Meier führt aus, dass es die Möglichkeit einer Ablösezahlung für zu schaffende Stellplätze gebe. Jetzt erst einmal eine Bestandsaufnahme in Auftrag zu geben, hält er für nicht sinnvoll. Man solle überlegen ob man die Nebenzentren nicht mit in solch eine Satzung aufnimmt.

Frau Hammerschmidt sagt, dass die neue Bauordnung solch ein Instrument einer Stellplatzsatzung vorsieht. Früher wurden Stellplätze im Baugenehmigungsverfahren gefordert. Dies sieht die neue Bauordnung nicht mehr vor. Die Städte entscheiden selbst ob und wie viele Stellplätze sie vorhalten. Es gibt ein Mobilitätskonzept und man müsse grundsätzlich über Stellplätze und Mobilität neu nachdenken. Das heißt man müsse bei jedem Bebauungsplan überlegen welche Anzahl von Stellplätzen werde benötigt und wie gehen wir damit um. Diese Überlegungen müsse man auch für den Innenstadtbereich anstellen.

Herr König erklärt, wenn sie konkrete Vorschläge machen, läuft alles darauf hinaus, dass man erst einmal ein grundsätzliches Konzept benötige. Für alles gibt es die entsprechenden Rahmenbedingungen. Was man jetzt benötige sind erste konkrete Schritte. Jeder Online-Shop hat keinen einzigen Stellplatz, deshalb solle man den Investoren in der Innenstadt entgegen kommen. Herr König verliest den Beschluss des Antrages und führt aus, dass man darüber abstimmen solle.

Herr Hoffmann spricht sich dafür aus, dass man doch erst einmal eine Bestandsaufnahme machen solle. Keinem sei daran gelegen, dass es noch mehr Leerstände in der Innenstadt gebe. Man möchte auch keine Investoren durch zu hohe Stellplatzablösegebühren verschrecken. Die Kunden müssen trotzdem die Geschäfte erreichen, sei es durch die Nutzung eines PKW oder durch ein vernünftiges Mobilitätskonzept.

Herr Panzer hält die Überlegung für sinnvoll, erst einmal eine Bestandaufnahme durchzuführen. In der Vergangenheit sind hohe Ablösezahlungen geleistet worden. Verschiedene Geschäftsinhaber haben Stellplätze für ihre Kunden in den Parkhäusern angemietet. Wenn jetzt die Stellplatzpflicht aufgehoben wird, stellt sich ihm die Frage, kommt es zu Regressforderungen und welche Auswirkung habe dies auf die Parksituation. Für Wohngebiete kann er sich solch eine Situation nicht vorstellen.

Herr Dr. Ramrath spricht sich dafür aus, die Verwaltung zu beauftragen die rechtlichen Rahmenbedingungen einmal darzustellen. Wenn ein Verzicht in einer neuen Satzung verankert wird, würde er doch gerne wissen was dies für Auswirkungen hätte. Bisher erhobene Ablösesummen wurden in einen Rücklagentopf eingezahlt. Aus diesem werden auch andere verkehrslenkende Maßnahmen bezahlt. Man müsse abwägen ob man auf diese Einnahmen verzichten könne.

Herr Schmidt sagt, dass der Antrag nur das wiederspiegelt was faktisch schon gegeben sei. Es ist nicht möglich die Stellplätze die in der Innenstadt und den Nebenzentren gefordert werden zu schaffen. Die Verwaltung möge beauftragt werden, solch eine Satzung zu erstellen.

Frau Hammerschmidt erläutert, dass es verschiedene Arten von Satzungen gebe. Eine Stellplatzsatzung und eine Ablösesatzung sind von ihrem Inhalt her sehr unterschiedlich. Im Baugenehmigungsverfahren können keine Stellplätze mehr gefordert werden. Deshalb sagt der Gesetzgeber, die Kommune muss den Umgang mit den Stellplätzen eigenverantwortlich regeln. Auf Grundlage des Mobilitätskonzeptes soll ermittelt werden was in den einzelnen Bereichen möglich sei.

Herr Romberg erklärt, dass man es so verstehen könne, dass bei einer Nutzungsänderung immer neue Stellplätze geschaffen werden müssen. Für die bisherige Nutzung habe man auch schon Stellplätze vorhalten müssen. Bei einer Nutzungsänderung werden die neuen Stellplätze mit dem Bestand abgeglichen. Er ist dafür, hier erst einmal eine konzeptionelle Darstellung zu bekommen, ehe man etwas beschließt.

Herr Meier spricht sich dafür aus, dass die Verwaltung eine Vorlage erstellt, in der sie die unterschiedlichen Satzungen und ihre daraus entstehenden Folgen erläutert. Der Antrag wird erst einmal zurückgestellt.

Herr Dr. Ramrath erklärt, dass man hier die 1. Lesung beschließen würde und formuliert noch einen Beschlusszusatz. Über beides wird abgestimmt.

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Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt wird in 1 Lesung behandelt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, r diechste Sitzung eine Darstellung der Gesamtsituation zu erstellen und die möglichen Handhabungen für eine Steuerung des Parkraumes vorzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

-

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage