06.02.2019 - 6.10 Naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 (1) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Keine Wortmeldungen.

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Beschluss:

Der Naturschutzbeirat stimmt der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung gemäß § 67 (1) BNatSchG für den Grünlandumbruch und die Neueinsaat als Maßnahmen zur Bekämpfung des Jakobs-Greiskrautes im Naturschutzgebiet 1.1.2.1 „Ruhraue Syburg“ zu.

 

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x

Ohne Beschlussfassung

 

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Anlagen zur Vorlage

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