06.02.2019 - 6.3 Bebauungsplan Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Kingreen teilt mit, der Vorlage nicht zustimmen zu können, da es sich um einen Paragraphen handelt, der 2017 unter dem Protest der Naturschutzverbände eingeführt wurde und Ende 2019 wieder abgeschafft wird.

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Beschluss:

 

zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 9/16 auf das Verfahren nach § 13b BauGB umzustellen.

 

zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt östlich der Raiffeisenstraße 2 bis 8a und südlich der Bebauung Raiffeisenstraße 12, 26 und 28. Die genaue Plangrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

 

 

 

 

chster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll in der ersten Jahreshälfte 2019 durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

 

Hagen Aktiv

 

1

 

Die Linke

 

1

 

AfD

 

1

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

5

Enthaltungen:

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=273959&selfaction=print