06.02.2019 - 4.4 Vorschlag der Fraktion Hagen Aktiv hier: Wirksa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Bücker erläutert die Vorlage.

 

Herr Völker von der Polizei Hagen erläutert das Konzept der Polizei und versichert, dass die angesprochenen Probleme von der Polizei aufgegriffen werden. Ein  großes Problem sei sicherlich der Schwertransportverkehr. Die Polizei könne jedoch nicht überall präsent sein sondern könne nur sporadische Kontrollen durchführen.

 

(Anmerkung der Schriftführung) Herr Völker reicht am nächsten Tag die folgende Stellungnahme schriftlich ein, die auch als Anlage zur Niederschrift versendet wird:

Die Direktion Verkehr des Polizeipräsidiums Hagen nimmt zu der oben

genannten Frage wie folgt Stellung:

 

  1. Vorbemerkung: Ausrichtung des PP Hagen im Verkehrssektor

 

1.1. Der Fokus des Polizeipräsidenten Hagen liegt im Verkehrssektor auf der

Bekämpfung von Verkehrsunfällen mit Personenschaden und

schweren Folgen. Die Ausrichtung ist im entsprechenden Erlass

zur Fachstrategie Verkehr geregelt. Aus diesem Grund

überwacht die Polizei flächendeckend aber insbesondere dort,

wo die Unfalllage es erfordert.

 

1.2. Die Polizei Hagen wird im Zuständigkeitsbereich der

Ordnungsbehörde (Stadt Hagen) von dieser angehört und wertet

die Unfalllage aus. Die Polizei ermittelt Unfallhäufungsstellen

und die Fachdirektion Verkehr arbeitet sehr eng und konstruktiv

mit der Ordnungsbehörde zusammen.

 

2. Thema im Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit

und Mobilität: Kombinierte Überwachungsanlage,

Geschwindigkeitsreduzierung Tückingstraße/Wolfskuhler Weg

 

2.1. Die Prüfung, ob eine kombinierte Überwachungsanlage installiert

und eine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet werden kann,

obliegt dem Fachbereich 32 der Stadt Hagen. Der Fachbereich

hat meines Wissens bereits ausführlich hierzu Stellung bezogen.

Alle erforderlichen Daten der polizeilichen Unfallstatistik wurden

dem Fachbereich 32 zur Verfügung gestellt und die Polizei auch

hierzu angehört. Die Bezirksregierung hat die Lage abschließend

bewertet.

 

2.2. Geschwindigkeitsniveau/Belastung durch LKW-Verkehr

Die Stadt Hagen wertete das Geschwindigkeitsniveau im

betroffenen Bereich mit 2 Seitenradarmessungen (sogenannte

V-85-Messungen) aus. Auch diese Ergebnisse liegen dem

Ausschuss vor. Die vorgeschriebene Geschwindigkeit wird

basierend auf diesen Auswertungen sogar unterschritten. Auch

die Belastung durch LKW-Verkehr lässt sich diesen

Auswertungen entnehmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass

berechtigter Anliegerverkehr das Gesamtergebnis beeinflusst.

 

2.3. Unfalllage LKW-Verkehr

Die Auswertung der Unfalllage am „cking“ durch die Direktion

Verkehr ergab, dass der gesamte Bereich sowohl in Bezug auf

„überhöhte Geschwindigkeit“ als auch auf LKW-Beteiligung

unfallunauffällig ist. Die exakten Daten wurden dem Fachbereich

32 zur Verfügung gestellt. Auch diese Ergebnisse flossen in den

oben erwähnten Bericht ein.

 

2.4. Einsätze aufgrund festgefahrener LKW

Die Auswertung der polizeilichen Einsätze, ausgelöst durch

festgefahrene LKW, ergab keine signifikante Häufung. Die Daten

sind ebenfalls Bestandteil des Berichts.

 

3. Fazit

Basierend auf den oben ausgeführten Analysen sind durch die Stadt

Hagen am „cking“ bereits alle erforderlichen Maßnahmen realisiert

worden. Weitergehende Maßnahmen sind aus Sicht der

Fachdirektion Verkehr des PP Hagen nicht angemessen.

Die Polizei Hagen führt - im Rahmen der Gesamtkonzeption zur

Bekämpfung von Verkehrsunfällen mit besonders schweren Folgen -

weiterhin Kontrollen auch in diesem Bereich durch.

 

 

 

Herr Wisotzki geht davon aus, dass die Unfallzahlen der Polizei richtig sind und sich nach den erhobenen Daten auf dem Tücking kein Unfallschwerpunkt befindet. Herr Wisotzki möchte wissen, ob es sinnvoll bzw. notwendig ist, eine Doppelblitzanlage vor und hinter dem Berg zu installieren. Herr Völker teilt mit, dass er dies nicht beantworten könne. Weiterhin teilt Herr Völker mit, dass die Errichtung einer Messstelle nicht in die Zuständigkeit der Polizei fällt.

 

Da die Polizei die Frage des Herrn Wisotzki nicht beantworten kann, schlägt Herr Meier vor, diese vom Ordnungsamt beantworten zu lassen.

 

Herr Lichtenberg verweist an dieser Stelle auf die Vorlage 1175/2018 (TOP 6.7), in der die Fragen beantwortet werden.   Es wird daher an dieser Stelle beschlossen, die beiden Tagesordnungspunkte gemeinsam zu behandeln. Herr Lichtenberg erläutert sodann die Vorlage 1175/2018. Man sei hier von der Bezirksregierung abhängig, dies gelte auch für die Überwachung von Gefahrenstellen. Es gebe Möglichkeiten, auch andere Verstöße mit technischen Anlagen zu beobachten, dazu zählten jedoch die Verbotsschilder, die z. Z. auf dem Tücking angebracht sind, explizit  nicht. Es liege keine Gefahrenstelle vor, und ohne Gefahrenstelle könne die Kommune nicht überwachen. Herr Lichtenberg teilt weiterhin mit, dass LKW-Verkehr dort letztendlich vorhanden sein müsse, da die Bewohner noch mit Öl, Möbel etc. beliefert würden. Auch die Müllabfuhr bzw. die Feuerwehr müsse berücksichtigt werden.

 

 

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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Umweltausschusses am 06.02.2019 einen Erfahrungsbericht über die Wirksamkeit der Verkehrs-Überwachungsmaßnahmen am Tücking vorzulegen.

 

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Ohne Beschlussfassung

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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