06.02.2019 - 3.3 Vorschlag der SPD-Fraktion hier: Sammlung der "...

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Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr König verweist darauf, dass das eingesetzte Unternehmen offensichtlich gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Es sei Aufgabe der Ordnungsbehörde, dass die Bestimmungen eingehalten werden. Der HEB beantrage die gesetzlich vorgeschriebenen entsprechenden Ausnahmegenehmigungen, welche zudem kostenpflichtig seien, das private Unternehmen beachte die gesetzlichen Bestimmungen jedoch nicht.

 

Frau Stiller-Ludwig versichert, die Anregung aufzugreifen und erklärt, dass die Behörde immer dann tätig werde, wenn sie von einer Sache in Kenntnis gesetzt wird. Man sei von der Zeitung in Kenntnis gesetzt worden, Bürgerbeschwerden lägen nicht vor. Man sei dennoch tätig worden und habe am 30.01. ein entsprechendes Mahnschreiben an die Firma gerichtet. Zuständig sei hier die Untere Emissionsschutzbehörde. Aufgrund eines Zeitungsberichtes könne man jedoch kein Bußgeld erteilen. Der zukünftige Beschwerdeführer solle sich hier an die zuständige Behörde wenden, ein Presseartikel reiche nicht aus.

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Anlagen zur Vorlage

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