05.02.2019 - 5.2 Naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 (1) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Külpmann ist als Bewirtschafter der betroffenen Fläche befangen und nimmt an der Abstimmung nicht teil.

 

Frau Müller erklärt auf Anfrage von Herrn Boeker, dass der Umbruch der Fläche in einer Tiefe von ca. 25 – 30 cm erfolgen soll. 

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Der Naturschutzbeirat stimmt der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung gemäß § 67 (1) BNatSchG für den Grünlandumbruch und die Neueinsaat als Maßnahmen zur Bekämpfung des Jakobs-Greiskrautes im Naturschutzgebiet 1.1.2.1 „Ruhraue Syburg“ zu.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

7

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

Herr Külpmann erklärt sich für befangen und nimmt nicht an der Abstimmung teil.

 

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Anlagen zur Vorlage

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