05.02.2019 - 9 Heizkostenrichtlinien
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Di., 05.02.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0102/2019 Heizkostenrichtlinien
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Silvana Günther
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Goldbach erläutert die Vorlage.
Er sei der Meinung, dass man damit eine gute und praktikable Lösung gefunden habe, indem man nicht in die Einzelfallprüfung gehe, sondern eine Pauschalierung gewählt und gleichzeitig den Antragsweg offen gehalten habe.
Man habe mit der Vorlage den Gesamtumfang dieser Richtlinie als Anhang zur Verfügung gestellt.
Herr Sondermeyer möchte wissen, wer denn eigentlich über diese Richtlinie entscheide und das Datum deren Gültigkeit festlege. Der Vorlage sei zu entnehmen, dass die aktuelle Regelung der Berücksichtigung von Heizkosten im Rahmen der Leistungen SGB II ab 01.02.2019 gelte.
Er weist auf ein höchstrichterliches Urteil vom 03.12.2015 hin, das sich auf diese Fälle bezogen habe. Er sei der Meinung, dass entsprechende Nachzahlungen auch ohne Antrag ab diesem Zeitpunkt erfolgen müssten.
Weiterhin fragt er, wie die Betroffenen ihre tatsächlichen Mehrkosten, die über die 2,50 € hinausgingen, nachweisen sollten. Die Sozialgesetzgebung sehe vor, dass Pauschalen realitätsgerecht sein müssten. Er bezweifle, dass das bei der Pauschale von 2,50 € der Fall sei. Außerdem bitte er um Aufklärung darüber, wie die Pauschale der Inflation angepasst würde. Er bitte darum, die Angemessenheit zu überprüfen, da viele Menschen davon betroffen seien.
Frau Sauerwein betont, dass es sich hier um ein Thema handele, das aus dem Jahr 2015 aufgegriffen worden sei. Auch sie wolle wissen, inwieweit dort eine rückwirkende Erstattung vorgenommen werde.
Außerdem fragt sie nach dem Gutachten der Kosten der Unterkunft. Werde das in Kürze dem Ausschuss vorgelegt?
Herr Goldbach nimmt zunächst Stellung zu den Fragen von Herrn Sondermeyer.
Es handele sich hier um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Insoweit entscheide der Oberstadtdirektor oder bei solchen operativen Fragen der Fachbereichsleiter Jugend und Soziales. Das sei hier der Fall gewesen. Man habe sich dabei an der gültigen Rechtsprechung orientiert. Man sei der Meinung, dass man hier eine faire Lösung für die Zukunft vorschlage. In der Vergangenheit habe es auch Erstattungen auf Antrag gegeben. Es gebe allerdings keine Rückwirkung dieser Richtlinie und werde somit auch keine rückwirkenden Zahlungen ab 2015 geben. Es lägen auch keine offenen Anträge aus diesem Bereich vor. Eine rechtliche Verpflichtung zur rückwirkenden Erstatttung gebe es nicht. Es handele sich hier nicht um fehlerhafte Verwaltungsakte wie von Herrn Sondermeyer geäußert worden sei. Man sei davon überzeugt, hier eine gerichtsfeste Regelung vorzulegen. Er macht deutlich, dass man darüberhinaus keinen Vorschlag entwickeln werde.
Die Richtlinie werde zu gegebener Zeit entsprechend angepasst.
Die Pauschale von 2,50 € habe nicht unerhebliche finanzielle Auswirkungen.
Es handele sich um ein Finanzvolumen von rund 250.000 € für die Stadt für beide Rechtskreise SGB II und SGB XII.
Zu der Frage von Frau Sauerwein führt Herr Goldbach aus, dass man dem Ausschuss bis zur Sommerpause ein neues schlüssiges Konzept vorstellen und in Kraft setzen werde. Man sei bemüht, diesen Auftrag so schnell wie möglich zu vergeben. Er hoffe, dass es nicht im Rahmen des Vergabeverfahrens zu weiteren Verzögerungen durch Einsprüche unterlegener Bieter komme.
Herr Sondermeyer fragt noch einmal, wie die Betroffenen ihre entsprechenden Mehrkosten nachweisen sollten. Was würde die Stadt Hagen als Nachweis akzeptieren? Er stelle sich das sehr schwierig vor.
Herr Goldbach antwortet, dass das sicher schwierig, aber nicht unmöglich sei. Weil es schwierig sei, biete man ja eine pauschalierte Regelung an, deren Beträge von der Sozialgerichtsbarkeit anerkannt worden seien. Wer darüber hinaus Forderungen erhebe, müsse den Nachweis selber machen.
Er beantwortet eine Frage von Frau Sauerwein zum Antragsverfahren.
Frau Cramer stellt fest, dass der Tagesordnungspunkt damit abgeschlossen sei.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
260,7 kB
|
