14.02.2019 - 3 Projekt Rückführung HABIT
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Do., 14.02.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0058/2019 Projekt Rückführung HABIT
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Ina Burgath
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Gerbersmann führt die Vorlage kurz aus und geht hierbei insbesondere auf die entstehenden Synergieeffekte ein.
Herr Feuerstack fragt nach, ob laufende Verträge mit anderen Kunden des HABIT fortgeführt werden oder entsprechende Einnahmen verloren gehen.
Herr Gerbersmann bestätigt, dass der HABIT als IT-Dienstleister auch Verträge mit anderen Kunden hat, welche auch fortgeführt werden. Rechtliche Bedenken bestehen nicht.
Bei der Beschlussfassung merkt Herr Sondermeyer an, dass es sinnvoll wäre, dass der künftige Fachausschuss IT auch nach der nächsten Kommunalwahl weitergeführt wird und bittet um entsprechende Ergänzung.
Herr Rudel weist darauf hin, dass die Vorlage insbesondere zu den Themen
- Hebung der Synergieeffekte
- Beseitigung von Doppelstrukturen
- Stärkung der Rolle des IT-Dienstleisters
für eine Grundsatzentscheidung mehr Informationen hätte aufweisen müssen. Aus diesem Grund bittet Herr Rudel um weitere Ausführungen und zudem um Verschiebung der Entscheidung in die Ratssitzung am 21.02.2019.
Herr Gerbersmann erklärt das Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis zwischen Verwaltung und HABIT. Die Rolle des Auftraggebers wurde vormals vom Fachbereich 11 und jetzt von der TFD wahrgenommen. Diese können auf Grund der geringen Anzahl der Mitarbeiter und auch der fehlenden Nähe zu den täglichen Problemen der Fachbereiche nicht, wie der HABIT, auf dem gleichen tagesaktuellen Stand sein. Zudem gibt es in anderen Bereichen, wie z.B. bei den Lagern oder den beiden Telefonservices eine Doppelstruktur, welche nach entsprechenden Untersuchungen perspektivisch zusammengelegt werden könnten. Mögliche Synergieeffekte wurden in der Vorlage noch nicht eingerechnet.
Des Weiteren soll auch die Budgetverantwortung bei der Kernkompetenz liegen und somit die Rolle des IT-Dienstleisters stärken.
Ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Gerbersmann erläutert Herr Keßen, dass bei der Bildung des Eigenbetriebes als Betriebszweck die Funktion des beratenden IT-Dienstleister festgelegt wurde und somit die strategische und entscheidende Rolle bei der Verwaltung verblieb. In der Vergangenheit gab es immer wieder Differenzen und ein Ungleichgewicht zwischen der formalen Verantwortung und dem IT-technischen Know-how. Durch die Rückführung soll die technische Entscheidungskompetenz mit der Budgetverantwortung zusammengeführt und zudem in die Verwaltung eingebunden werden. Abschließend lobt Herr Keßen die gute Arbeit des HABIT und glaubt, dass es in der neuen Konstellation noch besser funktionieren wird.
Herr Grzeschista fragt, ob sich durch die Bildung des Fachbereichs an der umsatzsteuerlichen Bewertung etwas ändert.
Herr Gerbersmann informiert darüber, dass sich nach aktuellem Stand durch die Rückführung keine steuerlichen Nachteile gegenüber einem Eigenbetrieb ergeben werden.
